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#1
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Hallo, auch ich bin neu hier und habe eine Frage. Seit Nokia finde ich (Frau) keinen Job mehr, beziehe (mit Ehemann, ebenfalls seit Nokia arbeitssuchend, und zwei Kindern unter 3) leider Gottes seit September Harz4. Dazu bin ich unterhaltspflichtig, mit Titel, und bezahle (gerne) an meinen 11-jährigen Sohn 257 € Unterhalt. Leider fällt uns das immer schwerer, und die zwei anderen kommen meistens schon zu kurz. Nimmt das Amt eigentlich Rücksicht auf willige Zahler? Ich würde mich furchtbar schämen, wenn ich dem Jungen kein Geld mehr überweisen könnte. Wir sind auch gerade mitten im Umzug und hoffen in einer größeren Stadt Arbeit zu finden. Wer hat Erfahrungen mit Unterhalt, Harz4 und dem Ganzen, für uns ist das neu und ein Buch mit 7 Siegeln.
Vielen Dank im Voraus |
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#2
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Es ist sicher nicht einfach aber an Unterhalt kannst du nur das zahlen was du in der Tasche hast.Bei ALG2 wirst du nicht mehr Leistung bekommen nur weil du gerne Unterhalt zahlen möchtest.Wenn du zu wenig hast dann gibt es den Unterhaltsvorschuß.
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#3
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Hallo!
Wenn der Kindesunterhalt, den du zahlst tituliert ist, kann dieser bei der Berechnung von SGB II vom Einkommen abgesetzt werden nach § 11 Abs 2 Nr. 7 Sgb II. Beantrage dies entsprechend bei deiner SGB II Stelle und reiche dort Nachweise der monatlichen Zahlungen ein. VG |
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