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#1
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Hallo,
meine Tochter ist 22 Jahre alt und wohnt mit ihrem Freund (Student, erhält Bafög und hat Minijob) in einer gemeinsamen Wohnung. Sie hat nach dem 8. Semester ihr Chemiestudium abgebrochen und unmittelbar danach eine schulische Ausbildung zur medizisch technischen Laborassistentin begonnen. Diese Ausbildung ist ohne Ausbildungsvergütung. Die Schüler können Schülerbafög beantragen. Dies tat meine Tochter, der Antrag wurde abgelehnt, da sie ja schon 8 Semester Chemie studiert hat und dafür Bafög erhielt. Nun will Sie ALG II beantragen. Meine Frage, inwieweit sind wir ggf. zum Unterhalt verpflichtet? Mein Mann (30% behindert) verdient ca. 1.600 Euro netto, ich habe nur einen Minijob mit 190 Euro netto, meine jüngste Tochter (18) die noch zu Hause lebt, macht eine Ausbildung zur Bürokauffrau und verdient 356 Euro netto. Das Kindergeld beziehen zwar wir Eltern, überweisen es unsere Tochter aber natürlich jeden Monat. Und vielleicht kann mir auch jemand sagen wie genau der Bedarf errechnet wird und der von uns ggf. zu zahlende Unterhalt. Vorab schon mal Danke für alle Antworten
Geändert von miezie (17.09.2010 um 09:02 Uhr) |
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#2
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ALG2 wird sie kaum bekommen da sie zum einen Ihre Bedürftigkeit durch das abgebrochene Studium selbst herbeigeführt hat und außerdem dem Arbeitsmarkt bzw. der ARGE nicht zur Verfügung steht durch die begonnene Ausbildung.Ihr werdet sie also unterstützen müssen.
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#3
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Danke für Deine Antwort.
es ist ja nicht so, dass wir nicht unterstützen wollen, aber irgendwann solltem dem Grenzen gesetzt sein. Wir haben drei Kinder, alle in der Ausbildung und es übersteigt einfach irgendwann unsere finanziellen Mittel. |
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#4
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Wenn ihr mehrere Kinder habt dann verringert sich ja auch der Betrag mit dem ihr die Tochter unterstützen müßtet.Davon mal abgesehen kann eure Tochter auch nicht eine Ausbildung nach der anderen machen und erwarten das ihr weiterhin für sie aufkommt.Sie ist auch verpflichtet so schnell wie möglich auf eigenen Füßen zu stehn.
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