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Unterhalt + Nebenjob

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  #1  
Alt 11.11.2011, 21:13
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Standard Unterhalt + Nebenjob

Halli-Hallo

Sooo, ich habe mal eine kleine Frage zum Thema Unterhalt und Nebenjob.
Ich ziehe im Februar vorrausichtlich mit einer Freundin zusammen dazu kriege ich von meinen Eltern 703€ Unterhalt (laut Düsseldorfer Tabelle), das ist alles abegklärt und funktioniert auch.
Mir wurde nun die Möglichkeit zu einem Nebenjob (400€-Basis) angeboten die ich auch gerne annehmen würde. Wenn der Nebenjob mit dem Unterhalt im Endeffekt so viel wäre, dass das Kindergeld weggfällt wäre das nicht weiter schlimm. Allerdings würde ich gerne wissen, ob einer meiner Elternteile (wahrscheinlich eher mein Vater da er doppelt so viel wie meine Mutter verdient, sind getrennt) weniger oder gar keinen Unterhalt mehr zahlen müsste.
Ich hoffe da kann mir jemand weiterhelfen

Liebe Grüße,
Annie
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  #2  
Alt 13.11.2011, 12:05
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Beiträge: 310
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Hallo Anni,

Zuersteinmal sinkt Dein Unterhaltsanspruch auf 670€ inc des Kindergelds, wenn Du einen eigenen Hausstand besitzt, hier spielt die DDT keine Rolle mehr, somit bist du auch nicht mehr Previlligiert.
Ja der Nebenjob wird zum teil angerechnet wenn es sich um regelmäßiges Einkommenhandelt.

Was machst du überhaupt Abi, Studium oder Ausbildung? Wie alt bist du?
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  #3  
Alt 13.11.2011, 13:40
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Beiträge: 2
Standard

Ich bin 18 Jahre alt und mache grade meine 13. Klasse, also Abitur. Nächstes Jahr möchte ich dann studieren.
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  #4  
Alt 13.11.2011, 16:48
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Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Hallo Annie,

Du mußt zwar nicht Arbeiten gehen, aber bei einem Regelmäßigen Einkommen wird zumindest die hälfte auf den Barbedarf angerechnet.
Wenn Du mit deinem Freund zusammenziehest, hast du den Pauschalanspruch in Höhe von 670€, dieser Betrag ist aber mit Kindergeld das dann an dich Ausgezhalt werden muß, der Rest wird dann je nach Einkommen zwischen den Eltern aufgeteilt.
Beim Studium ist vorranig Bafög zu Beantragen, weiter mßt du darauf achten, wann du beginnst zu Studieren, denn zwischen Abi und Beginn Studium hast du nur 3 monate Anspruch auf Unterhalt.
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