Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

- Anzeige -

Unterhalt rückwirkend ???

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.09.2010, 18:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhalt rückwirkend ???

Hallo und alle,

ich habe Kummer und benötige Rat:

seit einiger Zeit habe ich eine neue Partnerin gefunden.
Sie ist Ende 20 (ledig und berufstätig) und hat eine 7-jährige Tochter.

Die damalige Beziehung mit dem Erzeuger der Kleinen war alles andere als eine "Bilderbuch-Beziehung".
Auf näheres gehe ich hier lieber nicht ein.
Jedenfalls war sie bis kürzlich (die ganzen Jahre) so von ihm eingeschüchtert, dass sie sich nicht getraut hat von ihm Unterhalt für die Kleine einzufordern.
Wenn...Betonung auf wenn !!.... er gelegentlich zusagt die Tochter zu nehmen bzw. aufzupassen,
dann ist er so unzuverlässig oder bringt sie einfach spontan zur Wohnung der Mutter zurück und stellt sie vor die Tür - obwohl die Mutter gar nicht anwesend ist !!!

Meine Fragen dazu:

- kann sie (und auch noch rückwirkend) Unterhalt einfordern,
- wenn ja- wo und wie?
- ist eine zeitliche "Besuchszeit oder Betreuung" aufzwingbar damit die Mutter
a) zeitlich entlastet wird
b) die kleine nicht ganz den Kontakt zum Vater verliert

Ich bitte sehr um Hilfe bzw. Infos denn die finanzielle Notlage bei ihr wird immer schlimmer !!
Danke
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.09.2010, 14:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Galli,
also Rückwirkend kann nichts gefordert werden, erst ab Zeitpunkt der Geltendmachung.

Der Vater hat nicht nur das Recht auf Umgang er sogar die Pflicht, die man Einklagen kann, wenn er sich querstellt.Der normale Umgang wäre alle zwei Wochen von Freitagmittag bis Sonntagabend.Aber Ich halte dies für nicht gut, da sich ja zeigt das der KV nicht sehr verantwortungsvoll ist.
Den Unterhalt kann man über das Jugendamt einfordern, die erledigen dann alles.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Zahlung rückwirkend ab Antragstellung? Stylewolf Anspruch und Leistungen 8 24.02.2009 15:42
Wird ALG II rückwirkend bezahlt? markus123 Anspruch und Leistungen 4 21.10.2008 17:58
Hartz 4 rückwirkend ghettokid87 Anspruch und Leistungen 6 20.02.2008 08:52
Zahlungen rückwirkend??? deskepasa Anspruch und Leistungen 1 13.02.2008 09:17
Kindergeld rückwirkend? Josef Familienförderung 1 11.10.2007 18:30