Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

- Anzeige -

Unterhalt, Selbstbehalt, Hartz4

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.12.2011, 12:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4
Standard Unterhalt, Selbstbehalt, Hartz4

Hallo zusammen,

ich hoffe Ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Ich möchte meinen unterhaltspflichtigen Bruder dazu bewegen wieder arbeiten zu gehen, brauche aber Argumente. Er befürchtet, das ihm und seiner jetzigen Familie kaum noch was übrig bleibt, das will ich aber nicht glauben.
Hier der Hintergrund:
Mein Bruder ist unterhaltspflichtig, hat sich von seiner Frau geschieden und hat 2 Kinder mit ihr.
Aktuell ist er wieder verheiratet, die jetztige Frau ist Witwe und bringt zwei Kinder aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Ehemann mit. Zusammen haben sie auch ein gemeinsames Kind bekommen.
Beide sind auf Hartz 4 und beziehen Geld für die Miete, sie bekommt noch Witwerente.

Wenn mein Bruder jetzt arbeiten gehen würde, wie viel bleibt ihm dann noch übrig und wird dann seine jetzige Ehefrau keinen Anspruch auf Hartz4 und Wohngeld mehr bekommen, bzw. wie sind da die Einkommensgrenzen?

Ach her je, eine MEnge Fragen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus

LG
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.12.2011, 13:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Ich finde es schon sehr seltsam das man eine solche Frage überhaupt stellt. Was für ein Verantwortungsbewustsein hat dein Bruder. Zunächst mal ist er seinen Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig und auch wenn zunächst der Staat diese Unterhaltspflicht übernimmt bleiben ihn diese Schulden bis ans Lebensende. Seinem derzeitigen Kind ist er ebenfalls Unterhaltspflichtig und kann weder dem einen noch den anderen etwas bieten. Sollte er wieder arbeiten dann wird ganz selbstverständlich sein Einkommen gerechnet und eventuell bekäme er noch Leistungen. Bei seiner Situation müßte er allerdings schon ein recht hohes Einkommen haben um am Ende noch gut leben zu können. Allerdings wenn er weiterhin zu Hause bleibt wird er auch im Alter vom Staat abhängig sein.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11.12.2011, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank für deine Meinung, diese Einstellung habe ich auch, ich streite mit ihm schon lange darüber.
Er würde ja auch arbeiten gehen, aber er befüchtert halt, das er seine jetzige Familie dann nicht mehr versorgen kann. Das die Schulden bleiben, habe ich ihm auch schon wie oft gesagt, aber naja.
Daher auch meine Fragen im ersten Post, bekommt er noch genug raus (wie viel?) um alles unter einem Dach zu bekommen?
Ich würde mich freuen von euch zu hören
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.12.2011, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Er versorgt ja jetzt seine Familie auch nicht sondern der Staat. So allgemein kann man hier nicht eine Summe nennen. Zum einen kommt es darauf an was dein Bruder überhaupt gelernt hat und dann müßte man schauen was er an Kosten zahlen muß für seine Wohnung,Auto usw. Bei seiner Situation und wenn dann auch noch Schulden da sind müßte er schon einiges verdienen um ohne Leistungen über die Runden zu kommen und gut davon leben zu können. Das Geld ist immer schnell weg wenn Kinder da sind.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.12.2011, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4
Standard

Vielen Dank für deine Infos.
Aber ist es nicht so, dass einem Unterhaltspflichtigen ein Grundeinkommen zugesichert wird, wenn er schaffen geht?
Mein Bruder hat Spezialbaufacharbeiter (Straßen- und Tiefbau gelernt).
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 13.12.2011, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Sicher hat er einen Grundbetrag der ihm bleiben muß. Dieser erhöht sich dann je nachdem wieviele Kinder da sind. Im Bezug auf seine Schulkden käme eventuell eine Insolvenz in Betracht.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.12.2011, 12:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2011
Beiträge: 4
Standard

Ich danke ihnen vielmals für die Informationen und wünsche alles Gute und frohes Fest.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Bekommt mein Kind Unterhalt vom Vater der Hartz4 bezieht? Katja1978 Kindesunterhalt 12 12.05.2011 23:15
Wegfall Unterhalt bei Hartz4 be.nutzer Anspruch und Leistungen 3 18.08.2010 20:50
Titulierter Unterhalt liegt überm Selbstbehalt Mille1977 Kindesunterhalt 2 26.03.2010 14:49
Hartz4 Unterhalt bei Heirat und zwei ehel. kindern goodstuff1986 Kindesunterhalt 3 06.01.2010 22:23
Unterhalt bei hartz4 idaho09 Kindesunterhalt 2 03.02.2009 21:06