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#1
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Es geht um einen Bekannten, der eine 20jährige nichteheliche Tochter hat, die im nächsten Monat eine 3-jährige Ausbildung an einem Berufskolleg erfolgreich beendet, in diesem Beruf aber nicht arbeiten will.
Sie sucht sich jetzt einen weiteren Ausbildungsplatz. Ist der Vater verpflichtet, weiterhin Unterhalt zu zahlen und inwiefern wird die Unterhaltsvergütung angerechnet. Er verdient lt. monatlicher Abrechnung ca. 1250,-- €. |
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#2
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Was für eine Ausbildung schließt sie im nächsten Monat ab, was für eine Ausbildung sucht sie?
Wenn die Tochter eine Ausbildungsvergütung erhält, mindert dies den Unterhaltsanspruch. Geändert von nataly (28.05.2008 um 22:16 Uhr) |
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#3
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Die abgeschlossene Ausbildung ist Bekleidungstechnische Assistentin und als weitere Ausbildung will sie in einer Zahnarztpraxis eine kaufmännische Ausbildung machen.
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#4
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Hallo britze!
Der Fall ist ziemlich klar, die Eltern müssen für die berufliche Erstausbildung aufkommen, nicht aber für weitere anders orientierte Berufswechsel der Sprößlinge! Gruß |
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