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Unterhalt unter 1500 netto?

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  #1  
Alt 04.08.2010, 15:29
aka aka ist offline
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Standard Unterhalt unter 1500 netto?

Verdiene bei 30 h die Woche 1500 brutto, liege also unter dem in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Mindestsatz. Wie ist das geregelt? Muss ich mir noch nen Zusatzjob suchen?

Zahlt das Amt? Welches? Wie lange? Muss man zurückzahlen?
Bin komplett ahnungslos, da das Thema neu für mich ist!

Danke für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 04.08.2010, 15:44
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Zitat:
Zitat von aka Beitrag anzeigen
Verdiene bei 30 h die Woche 1500 brutto, liege also unter dem in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Mindestsatz. Wie ist das geregelt? Muss ich mir noch nen Zusatzjob suchen?

Zahlt das Amt? Welches? Wie lange? Muss man zurückzahlen?
Bin komplett ahnungslos, da das Thema neu für mich ist!

Danke für eure Hilfe!
Auch Du kommst nicht ungeschoren davon. Nimm Deinen Nettolohn und ziehe hiervon 5% ab für Arbeitsaufw. usw. Der Selbstbehalt für Dich liegt bei Kindesunterhalt bei 900.00€.
Gebe nun in den Rechner die Zahl ein welche nach dem 5% Abzug herausgekommen ist ziehe die 900€ Selbstbehalt ab und es erscheint der Zahlbetrag.
__________________

Geändert von charly599 (04.08.2010 um 15:56 Uhr)
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  #3  
Alt 04.08.2010, 15:49
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Nun im ernst einen 2. Job brauchst Du nicht anzunehmen, kannst das aber wenn Du dem Kind etwas zukommen lassen möchtest. Zuständig für alle Deine Fragen bezüglich Unterhalt ist das Jugendamt. Solltest Du einmal aus irgendwelchen Gründen nicht zahlungsfähig sein, kann dann vom Erziehungsberechtigten des Kindes hier ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Diese Geld müsstest Du dann wenn Du wieder "flüssig" bist zurückzahlen.
__________________
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  #4  
Alt 05.08.2010, 11:40
aka aka ist offline
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Zitat:
Zitat von charly599 Beitrag anzeigen
Nun im ernst einen 2. Job brauchst Du nicht anzunehmen, kannst das aber wenn Du dem Kind etwas zukommen lassen möchtest. Zuständig für alle Deine Fragen bezüglich Unterhalt ist das Jugendamt.
Also war die erste Antwort nur Spass? würde mich gern ein bisschen orientieren bevor ich mich mit dem Amt unterhalte.
Was passiert, wenn man arbeitslos/ hartz ist?
Ist der Unterhalt in jedem Falle zu zahlen, oder nur wenn die Frau das durchsetzt. Also wenn ich da mit wohne und wir uns reinteilen, kann sie dann auch Unterhalt fordern?
Gibs vielleicht irgend eine basisinfo als pdf oder so? Alles was ich bisher gefunden habe war unlesbar ...
Danke charly599!
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  #5  
Alt 05.08.2010, 11:48
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Zitat:
Zitat von aka Beitrag anzeigen
Also war die erste Antwort nur Spass? würde mich gern ein bisschen orientieren bevor ich mich mit dem Amt unterhalte.
Was passiert, wenn man arbeitslos/ hartz ist?
Ist der Unterhalt in jedem Falle zu zahlen, oder nur wenn die Frau das durchsetzt. Also wenn ich da mit wohne und wir uns reinteilen, kann sie dann auch Unterhalt fordern?
Gibs vielleicht irgend eine basisinfo als pdf oder so? Alles was ich bisher gefunden habe war unlesbar ...
Danke charly599!
Das spassige bezog sich nur auf den ersten Satz. Alles weitere was hier über die Berechnung steht sollte so stimmen.
__________________
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  #6  
Alt 05.08.2010, 11:57
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Schaue vielleicht mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/famili...angelfall.html
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  #7  
Alt 05.08.2010, 13:02
aka aka ist offline
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Zitat:
Zitat von charly599 Beitrag anzeigen
Hmm, danke - da steht aber doch etwas von "Gesteigerte Erwerbspflicht des Unterhaltspflichtigen" und vor allem "Elternteile, die einen Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung haben" - ich hoffe das gilt NUR für Verheiratete/ Geschiedene!!!! Oder?
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