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#1
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Verdiene bei 30 h die Woche 1500 brutto, liege also unter dem in der Düsseldorfer Tabelle angegebenen Mindestsatz. Wie ist das geregelt? Muss ich mir noch nen Zusatzjob suchen?
Zahlt das Amt? Welches? Wie lange? Muss man zurückzahlen? Bin komplett ahnungslos, da das Thema neu für mich ist! Danke für eure Hilfe! |
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#2
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Zitat:
Nimm Deinen Nettolohn und ziehe hiervon 5% ab für Arbeitsaufw. usw. Der Selbstbehalt für Dich liegt bei Kindesunterhalt bei 900.00€. Gebe nun in den Rechner die Zahl ein welche nach dem 5% Abzug herausgekommen ist ziehe die 900€ Selbstbehalt ab und es erscheint der Zahlbetrag.
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Geändert von charly599 (04.08.2010 um 15:56 Uhr) |
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#3
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Nun im ernst einen 2. Job brauchst Du nicht anzunehmen, kannst das aber wenn Du dem Kind etwas zukommen lassen möchtest. Zuständig für alle Deine Fragen bezüglich Unterhalt ist das Jugendamt. Solltest Du einmal aus irgendwelchen Gründen nicht zahlungsfähig sein, kann dann vom Erziehungsberechtigten des Kindes hier ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Diese Geld müsstest Du dann wenn Du wieder "flüssig" bist zurückzahlen.
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#4
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Zitat:
Was passiert, wenn man arbeitslos/ hartz ist? Ist der Unterhalt in jedem Falle zu zahlen, oder nur wenn die Frau das durchsetzt. Also wenn ich da mit wohne und wir uns reinteilen, kann sie dann auch Unterhalt fordern? Gibs vielleicht irgend eine basisinfo als pdf oder so? Alles was ich bisher gefunden habe war unlesbar ... Danke charly599! |
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#5
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Zitat:
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#6
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Schaue vielleicht mal hier:
http://www.finanztip.de/recht/famili...angelfall.html
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#7
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Zitat:
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