Unterhaltsberechnung

  • Kindsunterhalt 1

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    Hallo,


    ich habe eine Frage zum Kindsunterhalt.
    Mein Mann muss derzeit für seine 11-jährige Tochter Unterhalt (monatlich 243,00€) zahlen. Wir haben eine gemeinsame Tochter und im November erwarten wir unser zweites Kind.
    Jetzt meine Frage: Kann mir jemand sagen, in wie weit sich dann der Unterhalt für die erste Tochter reguliert? Vom Jugendamt bekommt man dazu keine Aussage, nur für die Kindsmutter hat man stehts gute Ratschläge, wie der "Zahlemann" weiter ausgesaugt werden kann.
    Was vielleicht noch wichtig ist, mein Mann hat monatlich ein Einkommen von 1500,00 € netto.

  • Also so,wie ich das sehe, haben ja wohl die beiden anderen Kinder auch einen gewissen Unterhaltsanspruch, auch wenn Sie in der Ehe leben. Wir hatten den Unterhalt schon einmal bei unserer ersten Tochter von einem Anwalt ausrechnen lassen und nach der Berechnung hätte mein Mann eigentlich schon viel weniger zahlen müssen. Aber das Jugendamt war ganz schlau und hat gemeint, wir können ja die Steuerklassen wechseln, dann verdient mein Mann mehr und kann auch weiterhin den Unterhalt leisten. Wir haben das jetzt nicht gemacht. Zum einen lasse ich mich von niemandem zu etwas nötigen und zum anderen bin ich der Mehrverdiener bei uns.

  • ich habe überlesen, dass ihr schon ein gemeinsames kind habt. dann sind es in der tat drei kinder. da alle gleichberechtigt sind, mindert sich der anspruch des ersten kindes doch. das nettoeinkommen ist entscheidend. keiner kann euch zur änderung der steuerklasse zwingen. klar auch, denn das geld gibt es ja dann am ende doch im zuge des lohnsteuerjahresausgleiches als einmalzahlung.;)


    aber trotzdem nicht vergessen, dass es sich um seine tochter handelt.:)

  • Nee das ist schon klar. Aber auch die beiden anderen Kinder sind seine. Und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein, dass ich ganz alleine für die täglichen Dinge des Lebens aufkommen muss, nur weil mein Mann von seiner Ex ausgenommen wird, wie ne Weihnachtsgans.
    Die Frage ist halt nur, ob sie das Jugendamt mal dazu bewegen lässt, uns auszurechnen, was dann zukünftig auf meinen Mann an Unterhalt zukommt oder ob wir das wieder über einen Anwalt klären lassen müssen.