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Unterhaltsberechnung duchs jugendamt

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  #1  
Alt 17.01.2012, 14:42
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Registriert seit: 17.01.2012
Beiträge: 1
Standard Unterhaltsberechnung durchs jugendamt

Hallo!

ich habe eine frage mein lebensgefährte hat zwei kinder aus erster ehe und mit mir noch eine kleine tochter nun soll der unterhalt vom jugendamt berechnet werden. Was wird dort berechnet? Wird nur der Selbstbehalt vom Nettolohn abgezogen? und der rest wird für die unterhaltsberechnung genommen? Weil wir aufgrund der 3 kinder ja auch keine zwei zimmer wohnung haben und schon 770 warm miete plus gas und strom fextra für unsere wohnung zahlen und ich nur ein geringes krankengeld bekomme wegen einer schweren erkrankung und er verdient nur ca 1300 netto das reicht ja meistens noch nicht mal für uns selber. Was wird da gemacht?

Herzlichen dank petra

Geändert von Petra2012 (17.01.2012 um 17:58 Uhr)
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  #2  
Alt 18.01.2012, 15:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Petra,

Das JU rechnet nach den vorgaben des jeweiligen OLG`S den Unterhalt für die drei Kinder aus, was aber nur berücksichtigt wird ist eure gemeinsame Tochter. Sein Mietanteil ist im Selbstbehalt enthalten.

So nun berchnet wird der KU wie folgt:

Das einkommen der letzten 12 Monate ist relevant hinzu kommt noch Lohnsteuerrückvergütung,Urlaubsgeld,Weihnachtsgeld und Überstunden dieses zusammengezählte Einkommen wird dann durch 12 geteilt, weiter werden dann die Berufsbedingten Aufwendungen vom einkommen Abgezogen (Kilometer zur Arbeit).
Von diesem Betrag wird dann der Selbstbehalt von derzeit 950€ abgezogen, das Ergebniss dieser Summe dann durch die drei Kinder Geteilt je nach alter der Kinder.

Bei den einkommen wird es wohl in Richtung Mangelfall hinlaufen, also auf gar keinen Fall einen Titel unterschreiben, sollte das JU dies fordern, SOFORT zum Anwalt.
Diesen kann man über einen Beratungsgutschein aussuchen, den Schein dafür gibt es beim Amtsgericht in euerer Stadt.

gruß Sundown
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