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#1
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von meiner freundinn habe ich mich vor viereinhalb jahren getrennt....vor 5 jahren ist mein sohn geboren wurden...sie hat vor 2 monaten geheiratet...meine frage..müßte ich selbst unterhalt an meinen sohn bezahlen und wieviel...oder hat das mit der vorhandenen tabelle damit nix zu tun und muß ich den vollen satz bezahlen..?
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#2
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Hallo!
Natürlich bist du weiterhin zum Unterhalt deines Sohnes entsprechend der Düsseldorfer Tabelle verpflichtet. Zudem hast du ja Anrecht auf den Selbstbehalt und die Hälfte des Kindergeldes. Die genaue Höhe der Unterhaltszahlung hängt von deinem Nettoeinkommen ab.
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Schrader Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden! |
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