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#1
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Da die Firma meines Mannes jetzt Kurzarbeit angemeldet hat und so mit eine Verkürzung der Arbeitszeit (und damit des Lohns) um 20 % erfolgt, haben wir uns gefragt ob für diese Zeit der Barunterhalt für die beiden Kinder gekürzt werden kann?! Und wenn ja, müssen wir uns an einen Anwalt wenden oder reicht eine Benachrichtigung des Jugendamtes? Wär super wenn uns jemand weiter helfen könnte, denn so dicke haben wir es auch nicht.
Viele grüße |
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