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Unterhaltsminderung bei Ausbildung, Quersubventionierung Kindesmutter

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  #1  
Alt 10.09.2010, 18:45
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Registriert seit: 10.09.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhaltsminderung bei Ausbildung, Quersubventionierung Kindesmutter

Hallo Forum,

ich habe einige Fragen zum Kindesunterhalt.

Mein Sohn ist 16 Jahre alt und lebt bei der Kindesmutter.
Ich bezahle regelmäßig ca. 450 EUR Unterhalt, die das Jugendamt per Beistandschaft "eintreibt".
Kontakt zu Mutter und Kind habe ich keinen und kenne die familiären Verhältnisse demzufolge nicht.
Ich VERMUTE, daß die Mutter arbeitslos ist und mit dem Kind zusammen eine (Hartz4-)Bedarfsgemeinschaft bildet.

Meine Frage ist nun, wie ich herausbekommen kann, ob ich immer noch so viel Unterhalt bezahlen muß, wenn mein Kind eventuell eine Ausbildung begonnen hat und ggf. Lehrligsentgeld bekommt. Ich rechne damit von der Kindesmutter angelogen zu werden, wenn ich sie zum Thema Lehrstelle befrage, da sie ja nicht weniger Geld bekommen möchte.
Gibt es irgendeine "interessenkonfliktfreie" Stelle, von der ich eine zuverlässige Auskunft bekommen kann, ob mein Kind eine Lehre begonnen hat und wieviel Geld es bekommt?

Nächste Frage:
Wenn die Mutter eine Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind bildet, wird der Kindesunterhalt 100%ig an den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. Somit finanziere ich die Kindesmutter mit, was aber nicht meine Aufgabe ist. Das ist Aufgabe des Staates. Einem Kind in einer Bedarfsgemeischaft stehen laut Hartz4-Gesetz ca. 200-250 EUR zu. Alles was darüber hinaus vom Unterhaltsplichtigen bezahlt wird, spart der Staat somit.
Das sehe ich nicht ein und würde gerne nur soviel bezahlen müssen, wie auch der Staat nur bezahlen muß.
Dazu müßte ich aber die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mutter kennen, die sie mir bestimmt nicht freiwillig offeriert.

Was kann ich tun? Kann ich das evtl. zuviel an den Staat gezahlte Geld zurückfordern?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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  #2  
Alt 10.09.2010, 18:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

zu erstens: übers Jugendamt könntest du auskunft über den beruflichen status einholen.

zu zweitens: da träumste aber mit offenen augen. die düsseldorfer tabelle ist ausschlaggebend. der staat ist doch nicht dumm, denn alles was du ja dann weniger bezahlen würdest, müsste vater staat dann mehr zubuttern. so einfach tickt die welt nun auch nicht.
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