Unterhaltszahlung zwischen Abi und Studium

  • Hallo ihr Wissenden,


    ich habe da mal eine Frage!


    Wenn meine Tochter (19 Jahre) im Juni 2011 ihr Abi in der Tasche hat und erst ab Oktober (wenn sie angenommen wird) studiert, muss ich für die 3 Monate auch Unterhalt zahlen oder ist es ihr zuzumuten in der zwischenzeit jobben zu gehen?????


    Ich freue mich auf viele Antworten und evt. Gesetzeshinweise :)


    LG ck one

  • Hallo Ck,


    deine Frage kann man mit ja und nein beantworten.


    - sollte die Tochter tatsächlich im Oktober beginnen zu studieren, dann ja dies gilt in den meisten OLG-Bereichen als angemessene Übergangszeit und du mußt den Unterhalt nach der Volljährigen bemessungsgrenze weiterzahlen, bei beginn des Studiums muß die Tochter erst Bafög beantragen, dann wird der KU neu Berechnet.



    - sollte sie später anfangen bzw. zum Abschluß des Abi noch nicht nachweisen können wie es weitergeht ist der KU erstmal nicht mehr zu zahlen, allerdings lebt der Anspruch auch wieder auf sobald sie anfängt zu studieren ( Bafög Antrag beachten).


    gruß sundown

  • hallo sundown,


    vielen dank für deine antwort.


    nur wie muss meine tochter es mir nachweisen. sie sagt, sie will sich einschreiben, aber ch vermute, sie will erst einmal ein jahr lapaloma machen :-(


    vielleich kannst du mir hierfür die grundlagen sagen. bekommt man gleich eine ablehnung oder erst kurz vor studienbeginn?


    gruß ck

  • Guten Morgen CK,


    die Grundlage hierfür ist ganz einfach, die Tochter ist Volljährig und es ist bekannt das Sie den Schulabschluß im Juli hat.
    Ab diesem Zeitpunkt muß sie dir nachweisen das sie Unterhaltsanspruch hat, also alle Unterlagen vorlegen die dazu berechtigen.


    In deinem Fall würde ich der Tochter einen Brief per Einschreiben schicken, und darin aufordern Bafögantrag und Einschreibung zuzusenden bis zum Zeitpunkt xxxxxxx. Auch darauf hinweisen, das wenn sie keine Ausbildung macht der Unterhaltsanspruch erstmal erlischt und sie nach §1605 zur Auskunft verpflichtet ist.


    Kurzum wenn die Tochter weiter Unterhalt haben möchte muß sie Dir ihre bedürftigkeit nachweisen.


    gruß Sundown