Unterhaltszahlungen auch nach Unkenntnis über das Kind?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.


    Ich habe folgendes Problem:


    Ich habe letzte Woche eine SMS bekommen, dass ich eventuell einen vierjährigen Sohn habe. Die Mutter war ein One Night Stand und wir hatten nur kurz danach noch mal Kontakt per Handy.
    Jetzt diese Hammer Nachricht.
    Den Vaterschaftstest habe ich bereits bestellt.
    In der Geburtsurkunde ist kein Vater eingetragen. Sie hat vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Muss ich diesen jetzt zurück zahlen, wenn ich tatsächlich der Vater bin??? Irgendwie fällt es mir schwer das zu akzeptieren, sie hat mir schließlich dann vier Jahre mit meinem Sohn gestohlen. Hat jemand vielleicht ähnliches erlebt?

  • Das wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Antworten tut sie darauf jedenfalls nicht. Sie hat anscheinend Vater unbekannt angegeben.
    Irgendwie kann ich nicht glauben, dass sie ungeschoren davon kommt, obwohl sie mir dann mein Kind vier Jahre lang vorenthalten hat.

  • Hy,


    auf SO eine SMS hätte ich nach fast 5 Jahren ( 9 Monate Schwangerschaft plus das Alter vom Kind ) nicht Reagiert.


    Sie hat es all die Jahre nicht für nötig gehalten etwas zu sagen oder Schreiben und nun Plötzlich fällt es Ihr ein.
    Womöglich musst Du auch noch den Vaterschaftstest zahlen.


    Sollte sich herausstellen das Du der Vater des Kindes bist kommt sie womöglich noch an und will die letzten 4 Jahre nachgezahlt bekommen.


    ONS hin, ONS her, da hätte sie sich Früher melden müssen.

  • alles Quatsch! solange es keinen titel gibt oder gab, brauch er auch nichts nachzahlen! wie wäre denn ein derartiger fall nach 10 oder 15 jahren zu bewerten. erst wenn ein gericht oder ein jugendamt eine entsprechende forderung aufstellt muss er zahlen. das ist definitiv so!

  • Hallo Stefan86,


    1. ONS hin oder her, wenn sich herraustellt das Du der Vater bist sind Unterhaltszahlungen fällig, allerdings nicht Rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Unterhaltsanprüche gegen Dich gestellt wurden, das dürfte bei Dir durchaus der Monat sein als Du die SMS bekommen hast, also ab März 2011, man kann aber so pauschal jetzt nicht sagen ob das schon als Geltendmachung durchgeht, solange die Vaterschaft aber nicht bestätigt ist würde Ich auch nicht zahlen, ansonsten nimmst Du die Vaterschaft sozusagen stillschweigend an.


    2. Kitty hat vollkommen Recht so einfach zahlt das Jugendamt keinen Vorschuß, also muß Sie jemanden als Vater angegeben haben, falls Du es wärst würde sich das JU bei Dir melden.


    3. Leider wirst Du damit klarkommen müssen, das die Mutter dir das Kind viele Jahre vorenthalten hat, da wird es wokl kaum ein Rechtliches Nachspiel haben, hart aber leider ist es so.


    4.Lacki hat mal ausnahmsweise zu 65% recht, eine Nachforderung bedarf aber keines Titels der zeitpunkt der Forderungsstellung ist Aussachlaggebend, ebenfalls braucht es auch kein Jugendamt oder Gericht um die Forderung zu stellen, ein einfacher Brief per Einschreiben der Mutter reicht aus, ab diesem Zeitpunkt müssen alle Unterhaltsbeträge nachgezahlt werden die bis dahin nicht gezahlt wurden.


    lacki  
    Ein Titel dient der Pfändung von austehenden Unterhaltsbeträgen ohne weiteren Gerichtlichen oder Anwaltlichen aufwand. Man ist auch Unterhaltsverpflichtet ohne das ein Titel besteht.


    Gruß Sundown