Unterhaltzahlung so korrekt?!

  • Hallo Leute.


    mal ne frage zum unterhalt für meine Kinder (5 und 3 Jahre) die bei meiner EX wohnen. Ich muss seid Mai 09 Unterhalt zahlen da meine ex da so antrag bei Jugendamt gestellt hat. Alles ok soweit. Ich geh arbeiten verdiene unter 900 € netto auf die hand. Bekomme zusätzlich Hartz4 da meine Freundin un mien 1 jähriger Sohn in meine Bedarfsgemeinschaft sind. ICh habe bei der berechnung von ALG2 ein Freibetrag von 210 €. Aus dem wirsd der Unterhalt für beide Kidner Berechnet und ich zahle pro Kidn pro monat 70 € also 140 €. Ist das so rechtens wie das Berechent wird und wie wird mein sohn der bei mir wohnt und von meine jetzigen Freundin ist, da mit berücksichtig?


    Gruß Jens

  • Ich denke nicht, dass die Berechnung so richtig ist; und dein Einjähriger muß natürlich bei der Berechnung des Unterhalts als gleichrangig berücksichtigt werden. Hast du eine Aufschlüsselung erhalten darüber, wie das berechnet worden ist, damit du es nachvollziehen könntest? Da Unterhaltsrecht aber recht kompliziert ist, und selbst in einem Termin vor Gericht drei verschiedene Ergebnisse (2 von den gegnerischen Anwälten, die 3. vom Richter errechnet) herauskommen, kann man konkret hier keine Zahl nennen, sondern eben nur, dass mir bei deinem relativ geringen Einkommen, das dazu noch durch H IV aufgestockt werden muss, der genannte Betrag noch immer zu hoch erscheint. Ich würde einen "Beratungsschein" bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, der es dir ermöglicht, für einen Beitrag von 10 € deinerseits einen Familienrechtsanwalt aufzusuchen und den das mal durchrechnen lassen.
    Gruß. Lirafe

  • Hallo Leute,
    auch ich glaube das diese Berechnung nicht korrekt ist. Aber ich bin in fast der gleichen Situation. Seit Mai 2006 geschieden, aber der Vater unserer Kinder ( 2 noch Unterhaltsberechtigt) zahlt auch keinen Cent. Ich weiß nicht nach welchen Grundsätzen und Berechnungsgrundlagen berechnet wird. Da er ein höheres Einkommen wie ich habe, sollte doch eigentlich wenigstens ein kleiner Betrag für die Kinder übrig bleiben. Bin auch der Meinung dass das noch einmal entweder durch einen Familienanwalt oder das Gericht überprüft werden sollte. Da ist der Selbstbehalt des KV ohne Berücksichtigung des kleinen zu Grunde gelegt worden. Wenn einer mehr Infos hat.