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Vater zahlt nicht fürn 18j Sohn Unterhalt

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  #1  
Alt 07.07.2009, 10:49
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Frage Vater zahlt nicht fürn 18j Sohn Unterhalt

Der Vater meines 18j Sohnes hat bis zu dessen 18.Geb im April 09 regelmässig Unterh ans Jugendamt gezahlt. Da mit der Volljährigkeit auch die Beistandschaft vom Jugendamt wegfällt muss der Kindsvater den Unterhalt nun selbst an das Kind ausbezahlen. Mein Problem ist nun das seit April 09 kein Unterhalt mehr eingegangen ist. Ich bzw mein Sohn haben keinen Kontakt zu ihm. Auf Briefe von mir antwortet er nicht. Das Jugendamt meinte nun trotzdem das man den fälligen Unterh per Pfändung erhalten könnte. Hat jmd schon damit Erfahrung gemacht? Ich war nicht mit dem Kindsvater verheiratet.
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  #2  
Alt 08.07.2009, 08:31
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Hallo!

Das Jugendamt hat recht, dir bleibt nur juristische Weg, den fälligen Unterhalt per Pfändung durchzusetzen.

Schrader
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Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 08.07.2009, 10:25
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Vielen Dank für deine Antwort. Aber muss ich damit erst zum Rechtsanwalt gehen oder kann ich damit gleich zum Amtsgericht? Sorry das ich das frage, aber damit hatte ich noch nie zu tun. Weiß halt net so recht wie ich da vorgehen muß bzw soll.
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  #4  
Alt 08.07.2009, 13:11
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Ich Glaub ich kann das ganze mit Pfändung usw vergessen. Mein Sohn wird überhaupt keinen Unterhalt mehr vom Vater bekommen. Brief von dessen Anwalt kam heut. Er hat mir klar gemacht das ich erst gar net mit ner Pfändung oder so herkommen brauch. Es is halt auch net das gleiche Unterhaltsrecht wie zu einem minderjährigen Kind. toll! echt toll!
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  #5  
Alt 08.07.2009, 13:18
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Hallo!

Nun, so richtig verstehe es ich nicht, was da der Anwalt geschrieben hat. Der Kindesvater müsste meiner Meinung weiterhin für den 18jäh. Sohn Unterhaltspflichtig sein. Und wenn es einen Unterhaltstitel vom Familiengericht gibt, dann könnt ihr, also Dein Sohn eine Pfändung beantragen.

Der Gläubiger(Sohn) beantragt bei Gericht den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und benennt hierin die sogenannten Drittschuldner, von denen er Geld zu bekommen hat.
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Schrader

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Geändert von Schrader170 (08.07.2009 um 13:27 Uhr)
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  #6  
Alt 08.07.2009, 13:35
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@AlyMic
Angriff ist (denkt der Vater) wohl oft die beste Verteidigung. Hier versucht er abzuwenden, wozu er verpflichtet ist. Mein Sohn ist bereits 22 Jahre alt und trotz mehrerer Versuche des Vaters (vor Gericht) auf Reduzierung bzw. Unterhalt-auf-Null-Stellung, weil er für drei weitere Kinder unterhaltsverpflichtet ist, kam er damit nicht durch. Du mußt auch nicht zum Anwalt für solche Belange, sondern kannst dem Vater sofort einen Einschreibe-Rückschein-Brief zukommen lassen, in dem du (also wichtig, nicht du, sondern dein Sohn muß Absender sein) den Unterhalt "fällig stellst". Der Vater meines Sohnes hat auch jedes Mal Anwälte bemüht (einschüchtern), ist aber niemals durchgekommen mit seinen Forderungen. Erst ab Fälligstellung gerät der Vater in Verzug, also wenn du nichts tust, geht Monat für Monat - Unterhalt verloren. Daneben kannste ja mal versuchen, einen Beratungsschein (Amtsgericht) zu erhalten, mittels dem du dann einen "Fachanwalt Familienrecht" für einen Kostenbeitrag von 10 € in Anspruch nehmen kannst. Bitte bitte laßt euch nicht auf dieses Gehabe ein. Letztlich fallen diese Menschen hinten runter.
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  #7  
Alt 08.07.2009, 20:50
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vielen lieben Dank euch beiden. das was der anwalt genau geschrieben hat is für diese seite eh zu lang. ich werd nochmal zum jugendamt gehen und mich noch mal dort beraten lassen. hilfe haben sie mir ja dort angeboten. bin halt keine kämpfernatur. auch wenn mein sohn nie etwas von seinem vater hatte will ich doch um etwas gerechtigkeit kämpfen. hier gehts zwar nur um geld aber ohne kommt man eben net weit. ich will dem vater nix böses aber ein wenig unterstützung is beileibe net zuviel verlangt. wie gesagt ich danke euch ganz lieb!!!
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  #8  
Alt 08.07.2009, 21:27
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Hallo!

Ja, aber da der Junge jetzt volljährig ist, sollte und muß natürlich er selbst in Aktion treten. Das Jugendamt ist für ihn eigentlich nicht mehr zuständig.
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Schrader

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