Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

Volljährig wie hoch ist der mind. Satz beim Vater

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.03.2010, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Beiträge: 1
Standard Volljährig wie hoch ist der mind. Satz beim Vater

meine Tochter wird jetzt volljährig und geht noch zur schule, der Vater ist selbstständig und zahlt den mind.Satz. Sie wohnt noch bei mir.
Ich selbst bin zurZeit von meiner Firma vorübergehend ausgestellt und beziehe ca. 700€ Alg.
Meine Frage, wieviel müste Ihr ihr Vater mon.Unterhalt bezahlen? Sie möchte nicht zum Anwalt und er weigert sich mehr als 100€ zu zahlen, sie wohne ja bei mir und als Schüler braucht sie nicht mehr O-Ton Vater.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.03.2010, 13:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

laut düsseldorfer tabelle muss er zahlen, hat aber einem gegenüber volljährigen kindern einen selbstbehalt von 1100 € netto.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.03.2010, 17:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Der Mindestsatz beträgt nicht 100 Euro, wie du schreibst, sondern, wie Danielo geschrieben hat, findest du den in der Düsseldorfer Tabelle. Wie kommst du auf 100 Euro?
Wenn der Mann nicht mit sich reden läßt und du verständlicherweise nicht gleich einen Anwalt beauftragen möchtest (Kostenfrage), fordere ihn schriftlich mit Zustellungsnachweis - Einschreiben/Rückschein - auf, seine Einkünfte darzulegen, also da er selbständig ist, wäre in diesem Fall der letzte Einkommensteuerbescheid als Berechnungsgrundlage gut. Hat er noch sonstiges Einkommen, also beispielsweise aus Vermietung, Verpachtung oder so, fließt das auch in die Berechnungsgrundlage ein.

Antwortet er nicht, kannst du es noch einmal mit einem Gespräch beim Jugendamt versuchen, auch wenn dein Kind bald volljährig ist. Am besten - wenn sie "bald" volljährig wird, aber noch nicht ist, machst du ganz blitzeschnell als Erstes diesen Gang. Verschenke keinen Tag Zeit, denn danach wirst du vermutlich keinen Beistand von dort mehr haben, aber noch "dürfen" die eingreifen, das werden sie auch tun und dich auch hinsichtlich der möglichen Höhe der Unterhaltsleistungen gem. Tabelle informieren können.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.03.2010, 19:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
laut düsseldorfer tabelle muss er zahlen, hat aber einem gegenüber volljährigen kindern einen selbstbehalt von 1100 € netto.
Also meine Tochter ist 18 und in der Ausbildung und ich muss laut Jugendamt Aachen nichts zahlen weil sie eigenes Geld verdient nur wenn der Vater über 900 b.z. 1300 verdient also aufs Konto bekommt
was da drübe ist bekommt die Tochter so die aussage vom Amt Aachen
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.03.2010, 19:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

Dass das Ganze einkommensabhängig ist, ist doch klar. Dass man aber ab 18 nichts mehr zahlen muß, ist Quatsch. Die Adoptivtochter meines Bruders ist (endlich) demnächst 27 Jahre alt und schon seit 2,5 Jahren in Ausbildung - und er muß dennoch zahlen (eben bis maximal 27 ist das der Fall).
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 09.03.2010, 12:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 5
Standard

Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Dass das Ganze einkommensabhängig ist, ist doch klar. Dass man aber ab 18 nichts mehr zahlen muß, ist Quatsch. Die Adoptivtochter meines Bruders ist (endlich) demnächst 27 Jahre alt und schon seit 2,5 Jahren in Ausbildung - und er muß dennoch zahlen (eben bis maximal 27 ist das der Fall).
Aber wenn die Tochter es nicht möchte und es dem Amt sogar erklärt muss er NICHT zahlen so wie bei mir
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 09.03.2010, 12:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 296
Standard

Zitat:
Zitat von peterfah Beitrag anzeigen
Also meine Tochter ist 18 und in der Ausbildung und ich muss laut Jugendamt Aachen nichts zahlen weil sie eigenes Geld verdient nur wenn der Vater über 900 b.z. 1300 verdient also aufs Konto bekommt
was da drübe ist bekommt die Tochter so die aussage vom Amt Aachen
Diese Aussage ist doch vollkommener Blödsinn, es kommt ja auch darauf an wieviel deine Tochter verdient. Auch du müßtest Zahlen wenn dein Einkommen über den Selbstbehalt geht, zumindest Anteilmäßig. Denn Einkommen beider Elternteile werden zusammengerechnet das ergibt eine Stufe der DDT, nach Abzug des Einkommens der Tochter(90€ Berufbedingteaufwendungen) wird der anteil der Eltern ausgerechnet die jeder Zahlen muß.
Ich bin immerwieder erstaunt das wenn es um Mehr-oder Sonderbedarf geht jeder direkt weiß wo er alles finden kann, aber wenn dann mal die eigene Zahlung ins Haus steht für die lieben Kinder, da wird auf ich weiß ja leider nicht wie gemacht.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 09.03.2010, 13:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.098
Standard

es heisst ja wohl klar bis zur Vollendung des 25 LJ oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung, also mit 27 kann das nur noch auf der Basis der Freiwilligkeit geschehen!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 09.03.2010, 14:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
Standard

@peterfah
Du schreibst, ich zitiere : "Aber wenn die Tochter es nicht möchte und es dem Amt sogar erklärt muss er NICHT zahlen so wie bei mir."

Ehrlich gesagt, was soll`n das? Dass man alles kann und nichts muß, wenn darüber gesprochen und eine Vereinbarung - mündlich oder wie auch immer - getroffen wird, ist doch mehr als logisch, hat doch aber mit der hier behandelten Frage, die "kerstin66" gestellt hat dazu, was der Vater eigentlich "muß", nichts zu tun.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Mind. 1 Jahr zusammen leben - keine Einkommensanrechnung des Partners? Tuelay Anspruch und Leistungen 14 09.03.2010 14:05
Abzug wegen Aufenthalt beim Vater? tami Kindesunterhalt 6 17.10.2009 09:14
Unterhaltsfrage wenn ein kind beim Vater bleibt flice76 Kindesunterhalt 0 18.06.2009 09:38
Untermieter beim Vater in Eigenheim NDL Wohnung und Miete 4 26.05.2009 20:12
Volljährig-was bezahlen??? Sunshine44 Einkommensanrechnung 3 19.12.2006 20:46