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#1
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Hallo,
meine Tochter ist 18 Jahre alt. Sie hat eine weiterführende Schule besucht und abgeschlossen. Sie ist laut Schulbescheinigung jetzt Sozialhelferin. Muss ich weiter Unterhalt zahlen ? Im September ist eine Ausbildung zur Ergotherapeutin angedacht ! Ist diese Sozialhelferin als Beruf zu betrachten? gruss mac |
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#2
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HALLO MAC!
Die Eltern können in der Regel bis zur Beendigung einer Ausbildung herangezogen werden für Unterhaltsleistungen und nach dem SGB auch bis zum 25. Lebensjahr verpflichtet werden die Kinder bei sich aufzunehmen. So wie ich Deine Frage verstehe hat Deine Tochter nun eine adekuate Ausbildung und die nächste Stufe wird von Dir als weitere Qualifikation gesehen, ich denke das ich Deine Auffassung teilen kann und sehe es ebenso, für das weitere berufliche Fortkommen ist sie jetzt selbst zuständig! Allerdings kann es sein das die Ämter hier anderer Ansicht sind! Es kann aber auch sein das diese andere Ansicht nicht Rechtens ist! Gruß |
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