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#1
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Hallo,
geschieden, Unterhaltspflichtig! An wen kann ich mich wenden, wenn ich das Gefühl habe, dass der Kindesunterhalt nicht für das Kind genutzt wird, sonder nur zum Wohl der Ex-Frau? Zu welchen Ausgaben, für das Kind, ist meine Ex-Frau verpflichtet? Z.B.: Versicherungen, Nachhilfeunterricht, Sparen, usw. Gibt es eine öffentliche Anlaufstelle für Unterhaltspflichtige Väter? |
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#2
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Die ganze Aufregung kannste dir sparen, deine Ex ist zu keiner Auskunft in dieser Richtung verpflichtet weil sie den Unterhalt verwenden darf wie Sie möchte. Daher gibts es keine Möglichkeit sich eine Auskunft einzuholen.
Ich selbst finde es auch nicht fair, aber so ist es halt nunmal. |
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#3
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es sei denn, es droht eine verwahrlosung des kindes oder andere schwere verfehlungen seitens der mutter sind offen sichtbar. dann wäre das zuständige jugendamt der ansprechpartner.
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