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#1
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Hallo,
ich habe eine Frage mein Ex zahlt nur begrenzt Unterhalt (den anderen Teil trägt das Amt) habe jetzt gehört das ich Ihn mit dazuholen kann wenn ich größerer Ausgaben für mein Kind habe(Schwimmkurs, neue Matratze...) weis jemand ob das stimmt??? Liebe Grüße prudence |
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#2
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Hallo, also Du spielst hier auf Sonder-bzwMehrbedarf an. beides kannst Du in deinem Fall nicht geltend machen, da der KV wohl nicht mal genug verdient um den Mindestsatz zu bezahlen.
Gleich vorne weg um schon mal Ärger für die Zukunft zu vermeiden, Dinge wie "Schwimmkurs" kannste komplett vergessen, allein die Frage finde ich schon frech. -Möbelausstattung gehört ebenfalls nicht zum Sonderbedarf. Auf www.Treffpunkt Eltern.de steht etwas dazu. sonderbedarf ist eher im Bereich, Brille etc zu finden. Es gi |
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