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Ablehnung eines 400€-Jobs durch die ARGE

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  #1  
Alt 08.07.2010, 12:28
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Standard Ablehnung eines 400€-Jobs durch die ARGE

Hallo,

folgende Situation:

da ich nach meinem Uniabschluss im März 2010 regulär exmatrikuliert wurde, war es mir leider nicht anders möglich für den Zeitraum bis zum Eintritt in das Masterstudium (Studentenstatus) am 01.10.2010 ALG-II-Leistungen zu beantragen. Ich beziehe als vom 01.04.2010 bis zum 30.09.2010 Hartz-IV-Gelder.

Ab dem 01.08.2010 habe ich die Möglichkeit als Saisonkraft mit mindestens 15h/Woche zu arbeiten (in einem Betrieb: Buchhaltung, Verwaltung). Es wird aber wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass sich der Verdienst um 400€/Monat bewegt (eher zweimal exakt 400€ - für die letzten Monate "HartzIV" im August und September).

Kann die ARGE die Arbeit ablehnen? Muss es tatsächlich strikt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, wie mir gesagt wurde - oder ist es nur eine Art Vorwand der ARGE, um die Rahmenbedingungen der Jobsuche/Jobbemühungen von vornherein auf den 1. Arbeitsmarkt zu lenken? Da die Arbeit auf Abruf ist, könnte ich in meinem Verdienst auch flexibel in den Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzen.

Inwieweit spielt die EGV dabei eine Rolle? (Habe ich damals unterschrieben).


Danke für eure Hilfe und beste Grüße,
gainsbourg

Geändert von gainsbourg (08.07.2010 um 12:31 Uhr)
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  #2  
Alt 08.07.2010, 16:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.412
Standard

Selbstverständlich kannst du im Rahmen eines MInijobs z.B. 400 Euro dazuverdienen.Du hast ja dann den Freibetrag und der Rest wird sowieso auf deine Leistungen aufgerechnet.Natürlich will die ARGE das es nach Möglichkeit ein Sozialversicherungspflichtiger Job ist denn dann würdest du ja keine Leistungen mehr bekommen.Es wird ja aber deinem SB auch klar sein das du nun einen solchen Job schlecht bekommen wirst zumal es ja bei dir nur eine kurze Zeit umfassen würde wenn du ab Oktober weiterstudierst.Also kannst du Jobs annehmen wie du willst auch im Geringverdienerbereich das kann dir die ARGE nicht verbieten.Deine unterschriebene EGV spielt dabei auch keine große Rolle.Dort hast du dich ja nur verpflichtet dich zu bewerben und nach Möglichkeit aus dem Leistungsbezug zu kommen indem du dir eine Arbeit suchst oder was steht bei dir da sonst noch drin.
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