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#1
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Hallo leute,
hoffe Ihr könnt mir bitte weiterhelfen. Und zwar wenn einer vor kurzen arbeitslos ist, einen Aushilfe Job (400€) macht, bekommt der der jenige nur anteilig arbeitlosengeld? Und zweitens wenn man denn aushilfejob nur 2-3 monate macht werend desen man arbeitslos ist, bekommt man dann auch das alte arbeitslosengeld oder wird das wieder neu berechnet mit abzügen usw.? Ihr würdet mir rissig dabei helfen, ich steh nämlich auf den schlauch und kann meiner freundien nicht weiter helfen.das wäre super lieb
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#2
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wenn es um alg1 geht dann: nicht mehr als 15 stunden in der woche arbeiten. 165 euro sind anrechnungsfrei, alles darüber wird mit dem alg1 verrechnet.
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