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#11
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Ja natürlich! Auch die Ansprüche aus 2008 enden ja erst zum 31.12.2011.
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#12
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Hallo Draussen + Gawain ich hoffe Ihr seit DRINNEN !!
Danke für Eure Antworten nunmehr hat sich eine ganz Neue Situation aufgetan. Ich schrieb ja das sich meine Frau am Freitag eine Frist zur Entscheidungsfindung bis Montag Ausbedungen hatte die Ihr genehmigt wurde . Am Sonntag hat Ihr Arbeitgeber überraschend eine neue Kraft zum 1.05 eingestellt. Gestern hab ich die Zahlung der Ihr zustehenden und vorenthaltenen LOHNFORTZAHLUNGEN IM URLAUBSFALL aus den Jahren 2008-2010 angemahnt zusätzlich zu den ausstehenden Gehältern von November !!! Zufällig bin ich beim googeln zum Stichpunkt KÜNDIGUNG darauf gestoßen das im Gegensatz zum ARBEITSVERTRAG der auch mündlich abgeschloßen werden kann die KÜNDIGUNG SCHRIFTLICH erfolgen muss. Weder hat meine Frau eine schriftliche Kündigung eingereicht noch wurde Ihr seitens des Arbeitgebers eine derartige ausgehändigt bzw. bisher übergeben. WAS NUN ? Da meine Frau keine abgibt muß doch nun der Arbeitgeber eine selbige zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen - oder ? Gruß von der Insel Wolfgang |
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#13
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Das müßte er, ja. Und natürlich die Kündigungsfrist einhalten.
Dein Beispiel ist so typisch, die Arbeitgeber betrachten die Minijobs oft nicht als richtiges Arbeitsverhältnis, ob nun Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsformalitäten, korrekter Stundenlohn... Ich finde es superklasse, daß Ihr Eure Rechte einfordert! Schließlich sind es Rechte und keine freiwilligen Privilegien. |
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#14
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Hallo Draussen !
Vielen Dank für Deine Antwort. mittlerweile verhärten sich die Fronten etwas nach unserem gestrigen telefon. Gespräch in dem ich den Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht habe das unsererseits KEINE Kündigung vorliegt da selbige SCHRIFTLICH zu erfolgen hat. Ich habe Ihn darauf hingewiesen das ER diese doch in schriftlicher Form meiner Frau übergeben könnte. Er lehnte dies ab weil er Angst hat dann Abfindung zahlen zu müssen. Ein Blick ins Internet sagt uns das diese Sorge für den Arbeitgeber unbegründet ist und er 0 Ahnung hat. Das Problem mit der Kündigungsfrist habe ich auch erlesen. Demnach wäre eine Frist von 3 Monaten einzuhalten da meine Frau ja 8Jahre im Unternehmen war. Was heißt das konkret in diesem Fall? Spricht der Arbeitgeber keine Kündigung aus was passiert dann.Zum arbeiten wird er meine Frau vermutlich nicht ins Gebäude lassen da für Ihn ja am 1.05 das Arbeitsverhältniss vorbei ist.Stellt er die schriftliche Kündigung aus wird die erst zum 1.Juli wirksam ???? Müßte die Zeit bis dahin bezahlt werden. Hab ich das so richtig verstanden ? Danke für die Antwort. Gruß von der sonnigen Insel Wolfgang |
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