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#1
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Hallo leute
![]() ich bin 16 jahre alt und habe seit paar monaten minijob 400 euro neben der schule. bis zum sommer ist meine mutter noch in alg 1. dazu bekommt sie noch unterhalt für mich und meine schwester und wohngeld. wenn sie jetzt im sommer in hartz4 abrutscht muss ich dann von meinen 400€ was abgeben ? da muss es doch eine lücke im gesetz geben, die das vermögen der kinder schützt oder? ich meine man braucht ja auch geld für führerschein, auto usw. danke für eure bemühungen
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#2
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Hallo,
Aber als sogenannte " Bedarfsgemeinschaft " werdet ihr auch gemeinsam bezüglich der Einkünfte veranlagt. Ich weiss es nicht, wie genau in einer Familie angerechnet wird, aber in 2 jahren mit einem Minijob ( volle 400 € bedeuten 160 € Selbstbehalt ) wäre ein Füherschein bestimmt zu ersparen. ( Dann könnten theoretisch 3840 € zusammengespart werden ) Mit 18 solltest Du die Fleppe also bei guem Verlauf allemal in der Tasche haben können. Fahrschulen nehmen meist auch Rücksicht auf Fahrschüler, die sich " Zeit lassen müssen ". Da geht es Dir noch nicht mal sonderlich anders, als damaligen Lehrlingen, die daheim zum Unterhalt Kostgeld vom Lehrgeld abgaben. mfg allo |
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#3
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Zitat:
kann man diese bedarfsgemeinschaft nicht umgehen? bsp: das ich mein volles geld bekomme und sie weniger harz4 ? mfg |
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#4
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Wenn du Vermögen hast also sozusagen ein Sparbuch oder ähnliches bleibt dir natürlich bei der Beantragung von Hartz4 ein Freibetrag.Was du allerdings aus einem Nebenjob heraus bekommst wird bei deiner Mutter angerechnet und dir blieben zu freien Verwendung von 400 Euro dann 160 Euro.
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#5
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also gibt es für mich keine möglichkeit?
müsste ich auch abgeben, wenn meine mutter wieder arbeitet und sie unter dem regelsatz liegt? Gibt es vllt die möglichkeit den 400 euro job als fereinjob zu deklarieren ? immerhin verdiene ich im sommer meistens nur 200 €. und wenn es ein ferienjob wäre dürfte man mir doch nichts abziehen oder? Geändert von goldbach1994 (01.02.2011 um 21:27 Uhr) |
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#6
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Zitat:
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