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Schüler in Bedarfsgemeinschaft - 400 Euro Job. Hilfe!

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  #1  
Alt 24.02.2009, 13:59
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Standard Schüler in Bedarfsgemeinschaft - 400 Euro Job. Hilfe!

Leider konnte mir die Suche meine Frage nicht vollständig beantworten, deswegen poste ich hier.

Folgende Situation:
Ich 20 jahre alt Schüler (gymnasiale Oberstufe) lebe mit einem Elternteil in einer Hartz4 "bedarfsgemeinschaft" sprich wir beziehen beide Sozialleistungen (ich nicht voll, soweit ich weiss)
Wie sieht es aus kann ich einen 400 Euro Job annehmen ohne Abzüge erwarten zu müssen? Kindergeld bekommen wir auch...

Vielen Dank schonmal...
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  #2  
Alt 24.02.2009, 14:34
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Da du mit deinen Eltern in einer BG lebst wird die ARGE dein Einkommen bis auf den Freibetrag anrechnen.Die bleiben praktisch von den 400 Euro 160 Euro übrig.
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  #3  
Alt 24.02.2009, 16:07
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oh mann so ne scheisse
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  #4  
Alt 25.02.2009, 11:57
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Wenn du diesen 400 Euro Job dauerhaft hast kannst du allerhöchstens versuchen aus der BG mit deinen Eltern rauszukommen und bei der ARGE angeben das du dich von dem Geld selbst versorgst.Dann müßtest du aber deinen Eltern einen Anteil an der MIete zahlen.
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  #5  
Alt 25.02.2009, 22:10
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Hallo,

so wie Kitty schreibt, kannst du es versuchen. Die 400€ + 164€ Kindergeld + evtl. Wohngeld könnten reichen um für dich selbst zu sorgen. Du würdest dann aus der BG rausfallen. Ist aber eben die Frage ob du so mehr übrig hast. Wie gesagt du musst deinen Mietanteil selbst tragen.
Kannst ja mal mithilfe eines Online-Rechners ermitteln ob dir Wohngeld zustehen würde, hier dann das und eure Miete posten, dann kann ich ausrechnen was sich eher lohnt.
(Das macht übrigens auch das Amt im Fall eines Falles, aber so weisst du schon mal was auf dich zu käme.)

LG, Jalale.
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  #6  
Alt 25.02.2009, 22:12
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Noch eine Frage: was ist denn mit Unterhalt von dem anderen Elternteil?
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  #7  
Alt 27.02.2009, 15:55
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Zitat:
Zitat von jalale Beitrag anzeigen
Noch eine Frage: was ist denn mit Unterhalt von dem anderen Elternteil?
steht nicht zur debatte, gibts nicht
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  #8  
Alt 01.03.2009, 15:20
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Der Unterhalt des anderen Elternteils wird überall als Einkommen angerechnet, sowohl bei der ARGE, als auch beim Wohngeldamt. Ich würde das nicht unterschlagen, falls es aus der Richtung etwas gibt. Aber vermutlich ist dem nicht so, wenn ich deinen "smiley" richtig interpretiere.
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