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Zuverdienst in der Bedarfsgemeinschaft

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  #1  
Alt 18.02.2011, 15:01
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Registriert seit: 20.03.2009
Beiträge: 11
Standard Zuverdienst in der Bedarfsgemeinschaft

Hallo Leute,

beziehe Harz IV trotz Arbeit, weil mein Ex keinen Kindesunterhalt zahlt (verdient zu wenig)
Jetzt möchte mein 18-jähriger Sohn (Schüler) sich etwas dazu verdienen, damit er seinen Klavierunterricht finanzieren kann.
Hat jedes Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft die 100 € Zuverdienst frei, oder
gilt das für die gesamte Familie.
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  #2  
Alt 18.02.2011, 15:24
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

jedes mitglied der bedarfsgemeinschaft hat seine eigenen einkommensfreibeträge.
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