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ALGII, alleinerziehend und Schülerin - Hilfen?

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  #1  
Alt 24.09.2010, 11:28
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Beiträge: 3
Standard ALGII, alleinerziehend und Schülerin - Hilfen?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich möchte mich gerne bei Euch für eine Freundin informieren.
Sie ist alleinerziehend und hat zwei Kinder. Derzeit bezieht sie ALG II und besucht eine Schule, um den Realschulabschluss zu erreichen und anschließend eine Berufsausbildung zu absolvieren.

Die Voraussetzungen für BAFÖG sind nicht gegeben, da sie nur eine geringe Anzahl von Wochenstunden absolviert. Mo-Do von 08.00-12.00 Uhr.

Sie erhält keinen Mehrbedarf für Berufstätige und auch ihre MOnatskarte von etwa 60,00 € wird nicht übernommen. Sie hat Kosten für Lehr- und Lernmaterial.

Meine Frage ist, ob meine Freundin irgendeine Möglichkeit hat, Hilfen zu bekommen. Es ist finanziell sehr schwierig geworden.

Vielen Dank für jede Antwort.

Schöne Grüße
Jana
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  #2  
Alt 25.09.2010, 12:37
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Registriert seit: 11.01.2010
Ort: Stade
Beiträge: 147
Standard

Hallo,

es gibt einige Möglichkeiten z.B. Pro Familia, Tafel. Falls Sie schon länger ALG II Bezieherin ist, kann sie eventuell rückwirkend bis 2005 Geld, bis zu 1650,- € für sich und jedes Kind, also jede Person, beantragen das häufig nicht gezahlt wurde. Die Kinder haben wenn, sie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhalten eventuell auch Ansprüche. Schaut mal unterhttp://hartz-4-einfach.de unter "Ansprüche geltend machen nach"

Gruss
Wolfgang
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  #3  
Alt 28.09.2010, 10:27
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Registriert seit: 24.09.2010
Beiträge: 3
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hallo wolfgang,

was sind das für leistungen, die eventuell seit 2005 nicht gezahlt wurden? vielen dank und lg jana
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  #4  
Alt 29.09.2010, 15:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Ort: Stade
Beiträge: 147
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Hallo,

Schicke einen Berechnungsbogen mit, wenn Du willst geschwärzten personen bezogenen Daten, aber erkennbaren Beträgen an meine E-Mail-Adressekurse2007@web.de und ich werde einen eventuellen Anspruch prüfen. Berechnungsbögen am besten 1mal aus 2009 aber vor 08.2009 und einen älteren ca. 2006. Unter meiner Website http://www.hartz-4-einfach.de "Ansprüche geltend machen" kannst du ein Beispiel für die Ausszahlung dieses Geldes finden. Seite befindest sich erst im Aufbau. In Stade, Cuxhaven und Bremen/Bremerhaven habe diese Ansprüche durchgesetzt und so Präzedenzfälle.

Gruß

Wolfgang
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  #5  
Alt 08.10.2010, 07:31
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Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 12
Standard

Sie kann auf jeden Fall éin Darlehen beantragen, da die Kosten unabweisbar sind. Fahrtkosten sollte sie unbedingt mit ihrem Vermittler/in der Arge durchsprechen, Möglichkeiten gibt es, besonders wenn die Arge Interesse daran hat, dass der Abschluss gemacht wird!


MfG
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