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#1
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Hey leute.. ich habe da mal eine frage an euch. Und zwar wollte ich euch mal fragen inwiefern mir etwas angerechnet wird meine mutter ist derzeit arbeitslos und bezieht arbeitslosengeld und bekommt das kindergeld von mir auch noch mit. und ich habe jetzt eine ausbidung angefangen und möche mal darüber nachfragen inwiefern mein ausbildungsgehalt bei ihr anderechnet wird... ich bekomme jetzt im ersten lehrjahr 310€ netto...
wäre echt hilfreich von euch wenn ihr mir da mehr sagen könnt lieben gruss |
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#2
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Wenn deine Mutter ALG1 erhält wird dein Einkommen nicht mitgerechnet.Wenn sie allerdings ins ALG2 fällt hast du einen Freibetrag und der Rest wird auf die Sozialleistungen angerechnet.
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#3
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sie fällt ins alg2 warum weiss auch keiner sie war 4 jahre selbstständig... und bekommt kein alg1 aber wieso weshalb und warum das weiss niemand.....
weiss zufällig wie hoch son freibetrag ist? ich mein ich kann ihr von dem geld eigentlich net viel geben da ich selbst en auto habe und jeden monat en kredit abstottere... und daher wäre ich froh wenn die 310 euro komplett mir wären.... aber wenn ich jetzt z.b als freibetrag nur 150 euro habe dann können die das vergessen.. dann hör ich wieder auf mit der ausbildung.. weil so gehts ja nicht.. |
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#4
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Es ist so das du von den 310 Euro 142 Euro behalten kannst und der Rest würde bei deiner Mutter angerechnet werden.Nun weiß ich nicht wie ihr das dann regelt ob sie von dir den Restbetrag haben will oder dir das Geld läßt wenn sie noch das KIndergeld behält.So habe ich das bei meinem Sohn gehandhabt damit er seine Ausbildungsvergütung behalten kann.
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#5
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ja ich werds wohl auch so machen das ich das geld berhalte und sie davon das kindergeld.. kommt im endefekt aufs gleiche raus....
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