BAB Antrag ! Komplikationen! Ich komm nicht weiter =(

  • Guten Morgen liebe Community,


    ich weiss nun nicht mehr weiter. Habe versucht schon so viele Informationen wie möglich herauszufinden, leider ohne Erfolg. Ich versuche meine derzeitige Situation klar darzustellen, damit ihr euch das leicht vorstellen könnt.
    Ich habe am 01.09.2011 eine Ausbildung begonnen als Informatikkaufmann und wohne derzeit noch bei meinen Eltern. Ich bin 21 Jahre alt und mir wurde von der IHK zugesagt, dass ich meine Ausbildung um ein ganzes Jahr verkürzen kann. Sprich ich steige direkt ins 2. Lehrjahr ein und habe nur noch 2 vor mir. Mein Verdienst laut Vertrag sind 710€ brutto im zweiten Lehrjahr und im dritten 760€ brutto. Netto wären das ca. 550€. Derzeit ist meine Ausbildungsstelle ca 50km von meinem derzetigen Wohnort entfert. (Hin-und Rückweg zusammen 50km)
    Das wären erstmal meine Angaben.
    Ich würde gerne eine eigene Wohnung beziehen, da ich aus persöhnlichen Gründen (Komme mit den Eltern nicht klar, etc.) nicht klar komme. ich habe mich informiert bzgl. Wohnungen und habe ein paar Wohnung rausgesucht, die in Frage kommen würde. Ich würde jetzt erstmal eine Wohnung nehmen als Beispiel.


    Kaltmiete 330€
    + Nebenkosten 50€ (Darin sind keine Heiz und Stromkosten enthalten)
    + Heiz/Strom ca 60€
    = Warmmiete ca. 450€.
    + Fahrtkosten (Zur Arbeitsstelle ausgerechnet von dem neuen Wohnort und zur Berufsschule) 120€
    + KFZ Versicherung 45€
    + 25€ Internet
    + 100€ Leben / Ernährung


    Alles zusammen macht das ca. 720€ Ausgaben monatlich.


    So und jetzt zu meinen Einnahmen:
    550€ netto Ausbildungsvergütung
    184€ Kindergeld


    Zusammen ca. 734€


    So und jetzt wollte ich fragen ob ich BAB beantragen kann? Ich habe schon mit dem Arbeitsamt telefoniert um ein Formular zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Es heisst man kann den Antrag erst abgeben, wenn man folgende Unterlagen hat.


    Personalausweis
    abgestempelter Ausbildungsvertrag
    Mietvertrag
    Nachweis über Geschwister (z.B. Geburtsurkunde)
    Einkommensnachweis der Eltern


    Ich hätte alles, bis auf den Mietvertrag. Ich kann doch keine Wohnung schon zusagen, obwohl ich überhaupt nicht weiss ob ich überhaupt BAB erhalte...das wäre doch viel zu riskant. Später sitze ich auf einer Wohnung, die ich nicht bezahlen kann. Ich habe den BAB-Rechner auch schon benutzt, der von der Arbeitsagentur im Internet angeboten wird. Und da ich keine genauen Angaben zum Verdienst und wieviel € Steuern sie gezahlt haben machen kann, kann ich der Berechnung auch nicht ganz glauben. Zusätzlich habe ich auch Erfahrungsberichte im Internet gelesen, die überhaupt keine BAB erhalten haben aufgrund zu hohen Verdienst der Eltern. Und zusätzlich, weil das Ausbildungsgehalt zu hoch ist. Wäre meine zu hoch bei brutto 710€?. Ich würde sagen meine Eltern sind beide Berufstätig und verdienen ca 2.000 jeweils. Aber diese können mir nicht aushelfen, da sie selbst gerade so über die Runden kommen aufgrund Schulden.


    Ich würde mich sehr freunen, wenn ihr mir helfen könntet.


    Ich weiss nicht was ich nun tun soll.


    Ich bedanke mich schonmal im Vorraus.


    MfG


  • was hast Du genau im BAB-Rechner erfasst?
    Sollte die Berufsschule als Blockunterricht stattfinden, so gibt es keine Fahrkosten dafür.


    Brutto 3.Lehrjahr 12 x 760= 9120
    Brutto 2 lehrjahr 8x 710=5680
    (angenommen du hast ab 01.01. die neue Wohnung, im Januar auch den Antrag gestellt, und Du hast keine Sonderzahlungen -Urlaubsgeld etc.)
    bei 20 Monaten 14800 Euro
    Abzug Sv 3152,40
    ergibt ein monatlich anzurechnedes Einkommen von 582,38 Euro


    Hängt von den Fahrkosten zum Betrieb ab, ob hier noch etwas BAB rauskommt
    Elterneinkommen nicht berücksichtigt.

  • hallo,
    erstmal Vielen Danke für die Antwort.


    Ich verstehe bloß nicht ganz deine Frage, bzw dein Anschreiben.


    Ich habe im BAB-Rechner alles angegeben was verlangt worden ist. Tägliche Fahrtkilometer zum betrieb 55km. Die Berufsschule ist im Monat 6mal. Pro Strecke zur Berufsschule sind 110km. Die Strecke zur Ausbildungsstelle wären täglich ca 30km.


    14x 30km = 420km
    6x 115km = 690km
    _______________
    Zusammen 1110km Im Monat Umgerechnet in Bezin ca 120€


    Aber es geht ja derzeit um meine Wohnungskosten, dass diese gedeckt werden mit dem BAB.

  • Ja, dann frage ich mich warum der BAB Antrag die Höhe der Miete wissen wollen, und ich keinen Antrag stellen kann bevor ich keinen unterschriebenen Mietvertrag vorlegen kann.


    Unter was kann mir dann BAB vorstellen? Ist das nur Beihilfe für Fahrtkosten?

  • Jetzt bin ich total verwirrt =D


    Ich verstehe garnichts mehr....


    Vielleicht kannst du mir einfach helfen, weil sobald ich den BAB-Rechner ausfülle kommt bei mir das Ergebniss ca. 311€ raus.
    Kann das sein?
    Könntest du das für mich mal ausrechnen bitte...falls du irgendwelche Daten brauchst...nur fragen


    Ich danke dir VIELMALS....

  • Jetzt bin ich total verwirrt =D


    Ich verstehe garnichts mehr....


    ..


    Hast Du dir die Beispiele angesehen?
    Damit sollte die Frage bezüglich Miethöhe beantwortet sein.



    ...
    Vielleicht kannst du mir einfach helfen, weil sobald ich den BAB-Rechner ausfülle kommt bei mir das Ergebniss ca. 311€ raus.
    Kann das sein?
    Könntest du das für mich mal ausrechnen bitte...falls du irgendwelche Daten brauchst...nur fragen


    Ich danke dir VIELMALS....


    Ich hatte Dich bereits weiter oben schon mal gefragt:

    was hast Du genau im BAB-Rechner erfasst?
    .


    Ich kann Dir fast jedes ergebnis aus dem BAB-Rechner zaubern,
    ob dies auch richtig ist- ist ein anderes Problem


    Also zum wiederholten mal die Frage:

    was hast Du genau im BAB-Rechner erfasst?
    .

  • Also zum wiederholten mal die Frage:


    Welche Punkte möchstes du denn konkret wissen?


    Also ich bin ledig,
    habe einen jüngeren bruder (Schüler)
    Tägliche Fahrstrecke (+ Berufsschuel) im Durchschnitt 55km
    Brutto Verdienst 710€
    Miete 450€
    Zu dem Einkommen meiner Mutter ca Brutto 2100€ und mein Vater ca. 1800€. Wieviel Steuern sie gezahtl haben weiss ich leider nicht.


    Die Firma übernimmt keinerlei Reinigung auf Klamotten bzw stellt mir Klamotten zur Verfügung.
    Ich fahre mit dem PKW zur Arbeit und auch Elternbesuche mit dem PKW. Eltern wohnen ca 15km weit weg.


    =)


  • Zudem ist es notwenig, dass ich von Zuhause ausziehe... *hab ich vergessen zu erwähnen*

  • Zudem ist es notwenig, dass ich von Zuhause ausziehe... *hab ich vergessen zu erwähnen*


    ist es für BAB nicht
    1. ab wann soll die eigene Wohnung bezogen werden?
    2.

    Zitat

    Tägliche Fahrtkilometer zum betrieb 55km. Die Berufsschule ist im Monat 6mal. Pro Strecke zur Berufsschule sind 110km. Die Strecke zur Ausbildungsstelle wären täglich ca 30km.


    Findet die ausbildung (praktische nicht im Betrieb statt?
    Was ist dann mit Ausbildungsstelle gemeint?
    Berufsschule - wie nun z.B. jeden Dienstag und jeden zweiten Mittwoch ?


    Elterneinkommen von 2009 bzw. 2010 wird benötigt
    Was macht der Bruder aktuell (hat er Einkommen?).

  • Die wohnung soll ab dem 01.11.2011 bezogen werden,
    der bruder ist 16Jahre alt und ist noch in der Schule,
    ich habe eine betriebliche Ausbildung und jeden montag und jeden 2. Dienstag berufsschule,
    erlterneinkommmen mutter ca. brutto 2000€, vater ca. 1700€
    Danke

  • somit Bewilligungszeitraum Nov 2011 bis August 2013 (22 Monate)
    Nov bis August monatlich 710 Brutto
    Sep bis august 2013 monatlich Brutto 760
    sonderzahlungen liegen nicht vor?
    710 x 10 = 7100
    760 x 12 = 9120
    Summe 16220 (22 Monate)
    abzgl. SV 3454,86
    monatl. Anrechnungsbetrag 580,23


    Fahrkosten
    4 Tage zum Betrieb 30 km=120
    1 Tag zur Berufsschule 110km=110km
    jeden 2. Dienstag Berufsschule (110-30)=80, da nur jede 2.Woche =40 km
    Kilometer je woche = 120 + 110 + 40= 270 km einfache strecke
    270 x 0,2 x 2(Rückfahrt)= 108 Euro je Woche; somit je Monat 468 Euro


    Bedarf
    als Grundbedarf 348
    Miete (450) 149
    Zuschlag (450-149 Euro), höchstens 75
    Bedarf für die Arbeitskleidung 12
    Fahrtkosten 468
    Summe 1052


    ohne eltern
    1052 - 580,23= 471,77 gerundet 472
    Kindergeld ist in Gefahr!!! BAB für kindergeld 209,98


    erstmal ohne eltern
    keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, weihnachtsgeld etc. berücksichtigt
    Fahrkosten sind nicht ganz eindeutig gewesen

  • Also,
    das heisst??


    Ohne die eltern in die Berechnung einzuarbeiten, hättest du einen monatlichen Anspruch von gerundet 472


    Für die Eltern wäre das Einkommen 2009 aus dem steuerbescheid zu berücksichtigen.
    Dein Bruder wird evtl. vor August 2013 mit der Schule fertig, was sich im Freibetrag für die Eltern auswirken kann


    Mache folgendes
    BAB-Rechner
    18 monate 100 Euro AzubiLohn
    Miete 224
    keine Fahrkosten
    wohnung nicht ausbildungsbedingt
    keine Eltern, keine Geschwister
    errechnete BAB merken BAB 1


    nochmal BAB-Rechner
    wie oben
    jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
    kein Bruder !!!


    errechnete BAB merken BAB 2


    nochmal BAB-Rechner
    wie vorher
    jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
    mit Bruder ohne Einkommen des Bruders


    errechnete BAB merken BAB 3


    dann meldest du dich mit den 3 Beträgen evtl. nochmal hier
    Du kannst auch die Differenz von BAB1-BAB3 ermitteln und ziehst die von 472 ab
    Ist in etwa die voraussichtluiche BAB

  • Hi, zwar bisschen verwirrend, weil ich mir bei paar Fragen unsicher war, wie Fahrtkosten etc. Und es ist ja eigenltich zwingend, dass ich ausziehe und die Strecke von der Wohnung zur Arbeit wurden ja auch nicht berücksichtigt. Aber hier die Ergebnisse.


    BAB1:
    Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 79 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 481 Euro zu!



    BAB2:
    Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen leider keine Berufsausbildungsbeihilfe zahlen. Das anzurechnende Einkommen von 787 Euro übersteigt den Bedarfssatz von 559 Euro.
    Allerdings kann es bei der Berechnung zu Ungenauigkeiten kommen.
    Die Bundesagentur für Arbeit rät Ihnen, trotzdem die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen!



    BAB3:
    Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 504 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 55 Euro zu!




  • Ohne die eltern in die Berechnung einzuarbeiten, hättest du einen monatlichen Anspruch von gerundet 472
    dann meldest du dich mit den 3 Beträgen evtl. nochmal hier
    Du kannst auch die Differenz von BAB1-BAB3 ermitteln und ziehst die von 472 ab
    Ist in etwa die voraussichtluiche BAB


    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 481 Euro zu!
    Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 55 Euro zu![
    426 Euro


    472-426= 46 Euro voraussichtliche BAB
    Fazit stell den Antrag aber rechne nicht mit allzuviel
    ein Knackpunkt ist dein Bruder, sollte der innerhalb der Zeit die Schule beenden, bist du u.U. raus aus der Förderung