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BAB Antrag ! Komplikationen! Ich komm nicht weiter =(

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  #11  
Alt 29.09.2011, 15:22
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von famus900 Beitrag anzeigen
Zudem ist es notwenig, dass ich von Zuhause ausziehe... *hab ich vergessen zu erwähnen*
ist es für BAB nicht
1. ab wann soll die eigene Wohnung bezogen werden?
2.
Zitat:
Tägliche Fahrtkilometer zum betrieb 55km. Die Berufsschule ist im Monat 6mal. Pro Strecke zur Berufsschule sind 110km. Die Strecke zur Ausbildungsstelle wären täglich ca 30km.
Findet die ausbildung (praktische nicht im Betrieb statt?
Was ist dann mit Ausbildungsstelle gemeint?
Berufsschule - wie nun z.B. jeden Dienstag und jeden zweiten Mittwoch ?

Elterneinkommen von 2009 bzw. 2010 wird benötigt
Was macht der Bruder aktuell (hat er Einkommen?).
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  #12  
Alt 29.09.2011, 15:29
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Die wohnung soll ab dem 01.11.2011 bezogen werden,
der bruder ist 16Jahre alt und ist noch in der Schule,
ich habe eine betriebliche Ausbildung und jeden montag und jeden 2. Dienstag berufsschule,
erlterneinkommmen mutter ca. brutto 2000€, vater ca. 1700€
Danke
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  #13  
Alt 29.09.2011, 16:02
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somit Bewilligungszeitraum Nov 2011 bis August 2013 (22 Monate)
Nov bis August monatlich 710 Brutto
Sep bis august 2013 monatlich Brutto 760
sonderzahlungen liegen nicht vor?
710 x 10 = 7100
760 x 12 = 9120
Summe 16220 (22 Monate)
abzgl. SV 3454,86
monatl. Anrechnungsbetrag 580,23

Fahrkosten
4 Tage zum Betrieb 30 km=120
1 Tag zur Berufsschule 110km=110km
jeden 2. Dienstag Berufsschule (110-30)=80, da nur jede 2.Woche =40 km
Kilometer je woche = 120 + 110 + 40= 270 km einfache strecke
270 x 0,2 x 2(Rückfahrt)= 108 Euro je Woche; somit je Monat 468 Euro

Bedarf
als Grundbedarf 348
Miete (450) 149
Zuschlag (450-149 Euro), höchstens 75
Bedarf für die Arbeitskleidung 12
Fahrtkosten 468
Summe 1052

ohne eltern
1052 - 580,23= 471,77 gerundet 472
Kindergeld ist in Gefahr!!! BAB für kindergeld 209,98

erstmal ohne eltern
keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, weihnachtsgeld etc. berücksichtigt
Fahrkosten sind nicht ganz eindeutig gewesen
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  #14  
Alt 29.09.2011, 16:19
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Also,
das heisst??

Was ist davon das Ergebnis??
Könnten wir mal nicht Skypen? Oder ein Telefonat führen? Ich stehe voll auf dem Schlauch.
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  #15  
Alt 29.09.2011, 16:31
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Zitat:
Zitat von famus900 Beitrag anzeigen
Also,
das heisst??
Ohne die eltern in die Berechnung einzuarbeiten, hättest du einen monatlichen Anspruch von gerundet 472

Für die Eltern wäre das Einkommen 2009 aus dem steuerbescheid zu berücksichtigen.
Dein Bruder wird evtl. vor August 2013 mit der Schule fertig, was sich im Freibetrag für die Eltern auswirken kann

Mache folgendes
BAB-Rechner
18 monate 100 Euro AzubiLohn
Miete 224
keine Fahrkosten
wohnung nicht ausbildungsbedingt
keine Eltern, keine Geschwister
errechnete BAB merken BAB 1

nochmal BAB-Rechner
wie oben
jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
kein Bruder !!!

errechnete BAB merken BAB 2

nochmal BAB-Rechner
wie vorher
jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
mit Bruder ohne Einkommen des Bruders

errechnete BAB merken BAB 3

dann meldest du dich mit den 3 Beträgen evtl. nochmal hier
Du kannst auch die Differenz von BAB1-BAB3 ermitteln und ziehst die von 472 ab
Ist in etwa die voraussichtluiche BAB
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  #16  
Alt 30.09.2011, 14:17
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Hi, zwar bisschen verwirrend, weil ich mir bei paar Fragen unsicher war, wie Fahrtkosten etc. Und es ist ja eigenltich zwingend, dass ich ausziehe und die Strecke von der Wohnung zur Arbeit wurden ja auch nicht berücksichtigt. Aber hier die Ergebnisse.

BAB1:
Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 79 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 481 Euro zu!


BAB2:
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen leider keine Berufsausbildungsbeihilfe zahlen. Das anzurechnende Einkommen von 787 Euro übersteigt den Bedarfssatz von 559 Euro.
Allerdings kann es bei der Berechnung zu Ungenauigkeiten kommen.
Die Bundesagentur für Arbeit rät Ihnen, trotzdem die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen!


BAB3:
Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 504 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 55 Euro zu!
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  #17  
Alt 01.10.2011, 20:42
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Ohne die eltern in die Berechnung einzuarbeiten, hättest du einen monatlichen Anspruch von gerundet 472
....
Mache folgendes
BAB-Rechner
18 monate 100 Euro AzubiLohn
Miete 224
keine Fahrkosten
wohnung nicht ausbildungsbedingt
keine Eltern, keine Geschwister
errechnete BAB merken BAB 1

nochmal BAB-Rechner
wie oben
jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
kein Bruder !!!

errechnete BAB merken BAB 2

nochmal BAB-Rechner
wie vorher
jedoch diesmal Elterneinkommen von 2009 berücksichtigen
mit Bruder ohne Einkommen des Bruders

errechnete BAB merken BAB 3

dann meldest du dich mit den 3 Beträgen evtl. nochmal hier
Du kannst auch die Differenz von BAB1-BAB3 ermitteln und ziehst die von 472 ab
Ist in etwa die voraussichtluiche BAB

Zitat:
Zitat von famus900 Beitrag anzeigen
Hi, zwar bisschen verwirrend, weil ich mir bei paar Fragen unsicher war, wie Fahrtkosten etc. Und es ist ja eigenltich zwingend, dass ich ausziehe und die Strecke von der Wohnung zur Arbeit wurden ja auch nicht berücksichtigt. Aber hier die Ergebnisse.

BAB1:
Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 79 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 481 Euro zu!


BAB2:
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen leider keine Berufsausbildungsbeihilfe zahlen. Das anzurechnende Einkommen von 787 Euro übersteigt den Bedarfssatz von 559 Euro.
Allerdings kann es bei der Berechnung zu Ungenauigkeiten kommen.
Die Bundesagentur für Arbeit rät Ihnen, trotzdem die Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen!


BAB3:
Sie haben einen monatlichen Gesamtbedarf von 559 Euro, von dem 504 Euro anzurechnendes Einkommen abzuziehen ist.
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 55 Euro zu!
Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Ohne die eltern in die Berechnung einzuarbeiten, hättest du einen monatlichen Anspruch von gerundet 472
dann meldest du dich mit den 3 Beträgen evtl. nochmal hier
Du kannst auch die Differenz von BAB1-BAB3 ermitteln und ziehst die von 472 ab
Ist in etwa die voraussichtluiche BAB
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 481 Euro zu!
Ihnen steht monatlich eine Beihilfe von 55 Euro zu![
426 Euro

472-426= 46 Euro voraussichtliche BAB
Fazit stell den Antrag aber rechne nicht mit allzuviel
ein Knackpunkt ist dein Bruder, sollte der innerhalb der Zeit die Schule beenden, bist du u.U. raus aus der Förderung
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