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Ich (25 - Erstausbildung) und Freundin (22 - Studium - Bafög) möchten zusammenziehen.

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  #1  
Alt 10.01.2012, 18:14
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Beiträge: 8
Standard Ich (25 - Erstausbildung) und Freundin (22 - Studium - Bafög) möchten zusammenziehen.

Hallöchen, da wir selten Zeit haben mal direkt beim Amt nachzufragen wollte ich hier mal fragen ob mir von euch jemand helfen kann.

Ich bin 25 und in meiner ersten Ausbildung die 2 Jahre lang geht zum Fachlageristen und ich verdiene im Monat 460€ und im zweiten Jahr etwas über 500 und meine Freundin ist jetzt seit Oktober im Studium für Lehramt, ihr BaföG Antrag ist noch immer nicht bearbeitet obwohl nachweisbar schon alle Unterlagen dort angekommen sind (Einschreibungsnachweiß).

Da wir jetzt leider nicht genau Wissen was sie an BaföG bekommt und was mir an BaB zustehen würde wollten wir mal Fragen was eine Wohnung kosten dürfte?Wir hatten uns eine Ausgeguckt die Warm 498€ kosten würde (3 Zimmer, 60qm²), würde die im Rahmen liegen?

Wär nett wenn ihr uns helfen könntet, müsste mir extra Urlaub nehmen um zum Amt zu gehen da ich etwas unpassende Arbeitszeiten habe


Liebe Grüße
Dorati
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  #2  
Alt 11.01.2012, 11:14
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Nehmt eine Wohnung die ihr euch leisten könnt und sobald ihr genau wisst wieviel Geld euch monatlich zur Verfügung steht.
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  #3  
Alt 11.01.2012, 19:10
dms dms ist offline
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Registriert seit: 13.02.2011
Beiträge: 322
Standard

Zitat:
Zitat von Dorati Beitrag anzeigen
Ich bin 25 und in meiner ersten Ausbildung die 2 Jahre lang geht zum Fachlageristen und ich verdiene im Monat 460€ und im zweiten Jahr etwas über 500 und ...
und was mir an BaB zustehen würde wollten wir mal Fragen was eine Wohnung kosten dürfte?Wir hatten uns eine Ausgeguckt die Warm 498€ kosten würde (3 Zimmer, 60qm²), würde die im Rahmen liegen?
Es gibt weder bei BAföG noch bei BAB eine Regelungen, welche Euch vorschreibt, dass Ihr nur soviel m² oder nur soviel Miete haben dürft. Es wird halt nur ein gewisser Betrag in die Berechnung einbezogen.

Den Link zum BAB-Rechner findest unten (in meiner Signatur)
__________________
allgemeine Info's zu BAB / Weisungen der BA / BABrechner
Förderung der Berufsausbildung im SGB III
(ab 01.04.2012) § 56 Berufsausbildungsbeihilfe bis § 71 Auszahlung
Förderung der Ausbildung (Reha) im SGB III
(ab 01.04.2012) § 112 bis § 128
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben SGB IX

Achtung, ab 2011 neu § 27 SGB II
mitunter können BAföG/BAB/Abg-Empfänger
Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
beim JobCenter beantragen (jeder Tag zählt!)
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