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#1
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Hallo
![]() Also, ich habe vor bzw. muss einen Antrag auf Übernahme ungedeckter Kosten der Unterkunft stellen. Ich beziehe derzeit nur Bafög. Welche Rolle spielen hierbei die bei dem jeweiligen Jobcenter angegebenen Werte für die angemessene Miete pro Quadratmeter? Ich musste mit etwas Erschrecken feststellen, dass ich da doch etwas drüber liege. Die Wohnung habe ich angemietet, als ich diese Leistung noch nicht benötigte, zudem liegt sie für mich verkehrsgünstig (d.h. ich brauche trotz Schulausbildung im zweiten Bildungsweg keine Fahrkarte, was mir nunmal 50 Euro im Monat einspart). Wenn ich nun diesen Antrag stelle, kann das Jobcenter mir aufgrund der zu hohen Miete einen Strich durch die Rechnung machen? Es liegt bei mir am Quadratmeterpreis. Wäre meine Wohnung 10qm größer (was wiederum sogar erlaubt wäre), würde ich preislich wieder drin liegen. Oder kann das Jobcenter mir die Kosten verweigern bzw. mich ggf. auf einen Umzug verweisen? Lieben Gruß, unending |
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#2
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Das JC würde dir nur die angemessenen Kosten übernehmen.Sollte deine Wohnung nun zu teuer sein müßtest du entweder umziehen oder den Rest selbst tragen.Wenn du zur Zeit Bafög beziehst bekommst du doch aber gar keine ALG2 Leistungen.
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#3
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Ja, ich bekomm nix, aber es gibt ja mittlerweile trotzdem die Möglichkeit auf oben genannte Übernahme von ungedeckten Kosten der Unterkunft zusätzlich zum Bafög, da das Bafög nur einen Pauschalbetrag zahlt und nicht die tatsächliche Höhe der Miete.
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#4
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Trotzdem wird das JC nur das zahlen was angemessen ist.
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#5
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Zitat:
vorher war dies der § 22 SGB II nur so als Info, falls man nachlesen möchte wo das steht. |
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#6
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Ja das hatte ich auch gefunden aber dort steht auch angemessen Leistungen für Unterkunft.
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