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#1
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Hallo zusammen
!eider erreiche ich keinen mehr von der kreisverwaltung wegen bafög und ganz ehrlich möchte ich mich jetzt nicht umsonst über das we hinsetzten und bw schreiben. da ich aufjeden fall eine zulage brauche. das lehrgehalt beträgt im 1.jahr ca 400€. wenn überhaupt könnte ich mir in berlin, bremen, oder hamburg davon gerade so eine unterkunft leisten :.( |
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#2
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Wenn du Lehrgeld bekommst müßtest du BAB beantragen.Dabei spielt aber auch das Einkommen deiner Eltern eine Rolle.
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#3
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was ich vergessen habe zu sagen,
ich bin 25 jahre, es sind beides kaufmännische berufe und mich müsste dafür ca300 km umziehen
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#4
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Zitat:
Kläre das mit dem Arbeitsvermittler deiner Agentur für Arbeit. Ich gehe davon aus, dass Du die Erstausbildung mit Erfolg abgeschlossen hast, und diese nicht nur 2 Jahre umfasste. Andernfalls.... Mitunter handelt es sich eben nicht um eine zweite Ausbildung, wenn man nur ein drittes Jahr ranhängt. In speziellen Fällen, an die ich jetzt denke, handelt es sich um eine Stufenausbildung, welche wie eine Erstausbildung förderungsfähig sein könnte]. Das ganze aber kann nur die Agentur für Arbeit genau abklären, weil dazu mehr Informationen notwendig sind. Hinweis: in BAB gibt es keine Erstausstattung, Umzugshilfe etc.; dafür gibt es auch keine Altersgrenze Nachtrag: ob die Ausbildung an sich förderungsfähig ist, ist immer noch unklar dms Geändert von dms (20.05.2011 um 17:20 Uhr) Grund: Nachtrag wichtig wegen BAB oder BAföG oder ... |
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#5
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Ich gehe davon aus, dass Du die Erstausbildung mit Erfolg abgeschlossen hast,
und diese nicht nur 2 Jahre umfasste. ja habe ich! mhhh, dass hört sich mal gar nicht gut an aber danke vorerst für die info. ich werde mir dann am mo gleich einen termin geben lasen |
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#6
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@ bennjito:
Mich würde interessieren was bei Deinem Termin herausgekommen ist. Beste Grüße, Freydis
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#7
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Zitat:
dms |
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