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#1
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Hab da mal eine frage,ich mein stiefsohn lebt bei mir seine mutter ist verstorben,der leibliche Vater lebt und war bis zum 18 geburtstag Unterhaltspflichtig.Jetzt muss mein stiefsohn ALG2 beantragen,bin ich unterhaltspflichtig,oder muss ich für ihn ALG2 beantragen und meine Finanzen offen legen?Das kann doch wohl nicht sein. Hat jemand erfahrungen ? Wäre für jede hilfe dankbar.
DER KINDESVATER LEBT IN DER NACHBARSTADT,GENAUE ADRESSE IST MIR NICHT BEKANNT ICH DENKE ER IST ZAHLUNGSFÄHIG WIR WOHNEN IN MEINEM EIGENEM HAUS ICH BEZIEHE EINKOMMEN WAS HEISST WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT? ICH UNTERSTÜTZE IHN IN SOWEIT DAS ER KOST UND LOGIE NICHT BEZAHLEN MUSS ICH HABE IHN NICHT ADOPTIERT Geändert von firstmike (04.08.2010 um 23:05 Uhr) |
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#2
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Du müsstest das Ganze etwas konkreter machen
- Wo hält sich der Kindesvater zurzeit auf? - Wäre dieser Zahlungsfähig? - Wie sind eure Wohnverhältnisse? - Lebt ihr in einer Wirtschaftsgemeinschaft und beziehst Du ein Einkommen? Soviel schon einmal vorab Unterhaltspflichtig bis Du dem Stiefsohn gegenüber nicht, es sei denn Du hättest ihn adoptiert.
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#3
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Zitat:
und mein jetziger ehemann geht arbeiten und muss für den unterhalt der 5 kinder auf kommen und die kinder bekommen von der arge nur miete |
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#4
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1. die frage ist 6 monate alt
2. die fragestellerin hat sich seit august hier nicht wieder angemeldet 3. wenn du vom amt nur die miete für die kinder bekommst, dann wird dein jetziger ehemann auch oedentlich verdienen |
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