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auszug der elterlichen wohnung u25

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  #1  
Alt 19.10.2011, 19:35
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Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 1
Standard auszug der elterlichen wohnung u25

hi ichbin neu hier und wusste nich wohin damit.
und zwar geht es um folgendes

Ich muss im Wohnzimmer auf einer Couch schlafen, da meine Schwester sowie mein Zimmer als auch mein Bett besetzt. Möglichkeiten da wieder ran zu kommen gab es auch nach mehreren Gesprächen nicht. Das heißt auch ich habe weder Privatsphäre oder irgendeine andere Möglichkeit mich zurückziehen zu können.
Ich habe hier keinerlei rechte, das heißt ich bekomme kein Geld. Getränke muss ich mir selber hohlen die ich Form von Pfandflaschen bezahlen muss. Mir wurden 450€ entwendet die ich nie wieder sehen werde.
Bis spätestens 22 Uhr muss ich zu Hause sein. Bei späterem erscheinen wird die Klingel ausgestellt und komme somit nicht mehr in die Wohnung.
Die Küche wird abends zugeschlossen. Daher das ich Tags über meist nicht zuhause bin hab ich auch abends nicht die Möglichkeit irgendwas zu essen. Um mir etwas neues anziehen zu können muss ich warten bis meine Eltern wieder zu Hause sind. Öfter musste ich schon länger als 3 tage mit den gleichen sachen rumlaufen. Neuerdings wird sogar abends der Strom abgestellt. Fernseher darf ich auch nicht benutzen.
Der Zustand wie er gerade ist werde ich mir nicht länger bieten lassen!
Da meine Eltern verpflichtet sind mich zu versorgen und dies nach mehreren darauf hinweisen nicht gelang, da ich es nicht länger aushalte, Beantrage ich schnellst möglich einen Auszug.

jetz war ich damitschon auf sämmtlichen ämternaber werde von denen auch nur im stich gelassen...

kann mir irgendjemand helfen?!
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  #2  
Alt 20.10.2011, 10:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Daniel,

Wie alt bist du denn?

Das was du schreibst, wenn es so ist, würde man als Unzumutbar beschreiben, was eine eigene Wohnung rechtfertigt.
Unter 18 ist das Jugendamt zuständig, über 18 wäre die Arge deine Anlaufstelle.

Die Frage ist erstmal um dir weiter zu helfen,

Wie alt bist du
Was machst du Beruflich/Schulisch
Besteht noch Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern

Zwar sind Eltern verpflichtet Kinder zu versorgen, aber es gibt auch Möglichkeiten dich der Wohnung zu verweisen OHNE das sie zahlen müßen.

Man kann auf Grund der Verhältnisse schon davon ausgehen das man eine andere Wohnung bezieht, aber es kommt darauf an wer diese zahlen muß.

gruß Sundown
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  #3  
Alt 21.10.2011, 12:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 313
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Warum sind deine Eltern so zu dir? Das muss ja Gründe haben. Wie alt bist du? Hast du eine Ausbildung? Wenn du hier Hilfe erwartest, musst du schon ein bisschen mehr von dir preis geben.
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