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Fragen zu Versorgungsausgleich?

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  #11  
Alt 14.04.2010, 14:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.965
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Wir haben inszwischen bei vielen Gerichtsurteilen dieRegelung das im Rahmen europäischer Abkommen auch in einem der EU angehörigen Land das in Deutschland gesprochene Recht umgesetzt wird, ebenso verhält es sich damit wenn in den Niederlanden, Polen oder Spanien ein Urteil gefällt wird. Im Rahmen der EU-Regelungen gelten diese dann auch in Deutschland, bzw. kann deren Umsetzung hier erwirkt werden, dies bedarf in der regel nur einer entsprechenden Notiz unter dem Urteil und kann von jeder der Parteien beantragt werden.
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  #12  
Alt 14.04.2010, 14:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: München
Beiträge: 25
Standard

Hallo,
das heisst das egal wie die Rechtsprechung im Heimatland ist, ein deutsches Recht angewendet wird, hab ich das jetzt richtig verstanden?

Mich interessiert aber auch, kann dieses Urteil was in Deutschland ausgesprochen wurde, im Heimatland annuliert werden!?



LG
VaterH
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