Habe ich Anspruch auf irgendeine Leistung?

  • Hallo,


    ich lebe seit 02-2009 von meinem Noch-Ehemann getrennt.


    Die Trennung erfolgte über einen Platzverweis mit anschließendem Gewaltschutz für mich. :mad: :(


    Wir hatten schon 2 Gerichtstermine, wegen dem Gewaltschutz und dem Sorge-/Umgangsrecht (er hat mir gengenüber mit Mord und Kindesentzug in sein Heimatland gedroht).
    Mein Noch-Ehemann als auch ich sind anwaltlich vertreten.


    Ich habe mit diesem Mann ein Kind.
    Dieses Kind ist jetzt 17 Monate alt.


    Ich bin derzeit noch in Elternzeit, weil ich keine Kinderbetreuung habe; will aber ab 04-2010 wieder teilzeit bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Meine Mutter würde sich dann in dieser Zeit um das Kind kümmern,


    In den ersten 12 Monaten nach der Geburt habe ich Elterngeld erhalten.
    Diese Leistung ist im Juli 2009 ausgelaufen.


    Seither beziehe ich Landeserziehungsgeld i.H.v. 205,00 € monatlich (noch bis 05-2010).
    Dann noch Kindergeld i.H.v. 164,00 € monatlich.
    Und 245,00 € Kindesunterhalt vom Noch-Ehemann (bisher noch... wer weiß wie lange).
    Unterhalt für mich bezahlt er nicht, weil er seit Juli 2009 in Kurzarbeit ist.


    Mein Frage:
    Habe ich Anspruch auf irgendwelche Sozialleistungen? :confused:
    Mir reicht das Geld hinten und vorne nicht...

  • Natürlich hast du Anspruch auf Sozialleistungen.


    ....und was wenn ich bins kein EU Bürger ist ???


    Sie schreibt zwar das der Mann mit Kindesentführung ins Heimatland droht, was aber nicht gleich bedeutet das ich binsauch die Deutsche oder eine EU - Staatsbürgerschaft besitzt, hier arbeitet oder gearbeitet hat und/oder wohl möglich nur eine Duldung oder Asyl bekommen hat!


    Soviel mal wieder zu dieser überschwenglichen Aussage!


    Gruss

  • ich habe heute bei der Arbeitsagentur angerufen... dort wurde mir gesagt, dass ich (leider) keinen Anspruch auf Leistungen hätte... :( :eek: ich hätte ja einen Arbeitgeber - auch wenn ich gerade in Elternzeit bin.


    Und den Getrenntlebendunterhalt müsse ich über meinen Anwalt einklagen.
    Klar, nur mein Noch-Ehemann arbeitet kurz. Und da liegt er knapp über dem Selbstbehalt.
    Da hätte ich eben Pech gehabt. Stimmt das so echt? :confused:


    Selbst wenn der nicht Kurzarbeit hätte, würde er mir nichts bezahlen... was wäre denn in so einem Fall? Ich habe ja meine laufenden Kosten. Und bis das Geld ggf, eingeklagt wäre, würde ja einige Zeit ins land gehen. Würde ich da so einfach im Luftleeren Raum hängen?


    Was bekommen dann die Leute, die zusätzlich zu ihrer Arbeit noch Leistungsempfänger sind?
    Wäre mein Fall nicht auch so ähnlich gelagert?
    Oder habe ich eben doch Pech, weil ich in Elternzeit bin und momentan keine Kinderbetreuung habe?


    Hoffentlich kann mir jemand helfen...

  • ich (44) bin Deutsche, sorry, dass ich das nicht dazugeschrieben habe.


    Ich habe direkt nach der Schule meine Ausbildung begonnen und seit dieser Zeit ununterbrochen Vollzeit gearbeitet und immer brav meine Steuern bezahlt.


    Mein Noch-Ehemann ist aus Tunesien.
    Leider hat er - durch mich - mittlerweile einen unbefristeten Aufenthaltstitel... das war (außer dem Geld, dass er mir geklaut hat und dem Kredit, den er mir nicht zurückbezahlt) der einzigste Grund, weswegen er mich geheiratet hat. Aber das ist ein anderes Thema und kann in anderen Foren unter 'Bezness' nachgelesen werden.

  • Hallo ich bins!


    Zunächst einmal folgendes: Du stellst einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II komme da was wolle und lass Dich nicht abwimmeln!


    Wenn das was man Dir mündlich gegenüber geäußert hat richtig ist, kann dies ja in einem ablehnenden Bescheid als Begründung aufgeführt werden.


    Steht das allerdings dann nicht dort drin, muss man sich fragen ob Aussagen auf der ARGE dann grundsätzlich noch vertraut werden sollte!


    Darüber hinaus steht Dir auch bei eienr Ablehnung das Recht zu dagegen in Widerspruch zu gehen und auch in der Folge eine Klage beim Sozialgericht einzureichen!


    Ich will niemandem unterstellen das er vorsätzlich handelt bei dem was den Bürgern oft vermittelt wird, viele wissen es schon deshalb nicht besser weil es bewusst verschwiegen oder nicht geschult wird!


    Und vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand und dessen Wege sind oft unergründlich!


    Gruss

  • vielen Dank für deine Antwort.


    ich habe mir für nächsten Donnerstag einen Termin bei der Arbeitsagentur geben lassen... war aber schon diese Woche Mittwoch persönlich dort, damit meine ganzen Daten erfasst werden konnten.


    Die ganzen Anträge habe ich mir aus dem Internet ausgedruckt, ausgefüllt und Nachweise beigefügt. Das wird aber jetzt erst beim nächsten Termin benötigt.


    Ich habe die Infobroschüre über das SGB II überflogen und bin stutzig geworden bei den Vermögensdingen bzw. der Altervorsorge, die nicht 'Riester' ist (gab's ja früher auch gar nicht).
    Ich glaube, ich habe in meiner Jugend einen großen Fehler gemacht:
    Ich habe ein Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz abgeschlossen. Dafür bezahle ich mtl. rd. 36,00 €. Zusätzlich wollte ich später noch meine VL über 40,00 € mtl. anlegen und habe eine weitere Kapital-LV abgeschlossen.


    Muss ich diese LVs jetzt auflösen (<-ich denke dass ist ein enormes Verlustgeschäft für mich) und davon leben? Das fände ich schon ganz schön happig.... ist ja nicht so, dass ich riesige Summen in diese LVs gepumpt hätte... war ja nur so als zusätzliche Altersabsicherung gedacht. Und zumal dann bei der älteren Versicherung auch noch die Berufsunfähigkeitsversicherungen gekündigt wäre...


    Kennt sich da jemand aus?

  • Hallo ich bins !


    Es gibt wenn Du die Broschüre erhalten hast doch auch die Hinweise auf Freibeträge grade in Bezug auf LV und Altersvorsorge, und darüber hinaus sollen ja auch grade diese Grenzwerte auch noch angehoben werden, damit jemandem der über Jahre dort einbezahlt hat dann nicht alles genommen wird nur weil er keine Arbeit bekommt !