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#1
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Hallo!
Mein Freund und ich bekomen ein Kind. Wir wollen dann zusammenziehen. Ich bin als Angestellte Berufstätig. Mein Freund ist arbeitssuchend und bekommt halb Arbeitslosengeld und halb Arbeitslosengeld II. Fällt das dann weg, wenn wir zusammenziehen, weil ich dann verdiene? Müssen wir zu zweit mit dem Kind gänzlich von meinem Lohn leben? Frage 2: Mein Freund hat noch einen Sohn im Teenageralter aus einer früheren Beziehung. Falls der Sohn zu uns zieht, muß ich dann für den Sohn meines Freundes Unterhalt zahlen? Danke |
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#2
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Wenn ihr zusammenzieht könntet ihr der ARGE gegenüber angeben das ihr zunächst auf Probe zusammen zieht.Somit bekommt dein Freund weiterhin seine Leistungen und den Mietanteil.Nach eine Jahr bzw. der Geburt des Kindes werdet ihr dann als BG gerechnet und dein Einkommen angerechnet.Für den Sohn deines Freundes mußt du keinen Unterhalt zahlen.
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