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#1
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Ich habe folgendes Problem, und ich hoffe mir kann jemand helfen.
Mein Mann und meine Mutter haben vor 7 Jahren zusammen ein 2 Familienhaus gekauft, ich habe mich jetzt von meinen Mann getrennt und das Trennungsjahr beantragt, wir haben 2 Kinder zusammen. Jetzt hab ich eine absage bekommen, das ich ausziehen darf, bei meinen Eltern wäre wohl genug platz. Stimmt aber nicht, da da noch mein Bruder mit seiner Freundin wohnt. Ich stehe nicht im Grundbuch oder mit im Kredit. Darf das Amt einfach über mich bestimmen und mich nicht ausziehen lassen? Ich bin leider nur Geringverdiener von 400 Euro und brauche das ok vom Amt für eine eigene Wohnung. |
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#2
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Natürlich darfst Du ausziehen, niemand kann Dir das verwehren. Du solltest Dir eine angemessene Wohnung suchen, und dann mit den Wohnungsdaten zum Amt gehen und dort die Übernahme der Kosten der Unterkunft für diese Wohnung schriftlich beantragen BEVOR Du den Mietvertrag unterschreibst.
Was in Deiner Region als "angemessen" gilt, kannst Du mit Hilfe des Links "Kosten der Unterkunft" unten in meiner Signatur ermitteln.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Danke für deine hilfe. Deine Antwort hilft mir sehr.
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#4
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Lass dir nur nichts einreden du kannst nicht gezwungen werden bei deinen Eltern wieder einzuziehen.Schließlich bist du eine erwachasene Frau mit zwei Kindern.Was denken die sich denn?
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