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#1
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mir überlegt, ein FSJ (Freiwilliges Soziales JAhr) zu absolvieren. Ich habe eine Berufsausbildung versaut (schulisch), und habe dannach das BZ (Bildungszentrum) vom Arbeitsamt vermittelt bekommen. Habe kein einkommen außer Kindergeld. Aus dem BZ bin ich rausgeflogen, mankann sagen durch selbstverschulden. Meine Frage: kAnn ich ein FSJ machen, obwohl ich schonmal im BZ war? Danke für Antworten. Henne ![]() |
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#2
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Hallo Henne!
Wende Dich mal an "nataly", die kann Dir sicherlich am Ehesten weiterhelfen! Gruß |
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