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Arbeitslosengeld 2

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  #1  
Alt 31.12.2009, 14:27
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Unglücklich Arbeitslosengeld 2

Hallo,

da ich nur 427,20 Arbeitslosengeld erhalte, habe ich ALG 2 beantgragt. Ich habe eine Eigentumswohnung und muss 260,00€ Hausgeld bezahlen. Die Arge bewilligt mir nur 230,00€. Monatlich habe ich nur 656,92 € zur Verfügung. Mir erscheint dies zuwenig, weil ich davon noch Strom, Versicherung, Hausgeld und Telefon bezahlen muss.
Dazu kommt noch, dass ich alleine bin. Wer kann mir helfen oder hat selbst die Erfahrung gemacht?
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  #2  
Alt 31.12.2009, 22:30
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Beiträge: 2.281
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Ich gehe mal davon aus, dass deine Eigentumswohnung von der Größe her gesehen in das zulässige Vermögen fällt; sonst würdest du vermutlich gar keine Unterstützung, also Kosten der Unterkunft, gewährt bekommen. Wie setzt sich das, was du "Hausgeld" nennst, zusammen? Die Ämter übernehmen in der Regel - bei vorhanden Krediten - die Zinsen, nicht die Tilgungsleistungen und im Übrigen auch Nebenkosten, die einer beispielsweise gemieteten Wohnung hinsichtlich der Nebenkosten und unter Berücksichtigung der dann angemessenen Größe gleichen; darüberhinaus sind sie nicht zur Übernahme verpflichtet. Dem Grunde nach scheint das bei dir der Fall zu sein.

Um genauer antworten zu können, bräuchte ich/man dann einen konkreten Hinweis dazu, wie deine Bewilligung (zahlenmäßig) sich zusammensetzt.
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  #3  
Alt 01.01.2010, 12:21
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Beiträge: 11
Unglücklich Arbeitslosengeld 2

Hallo Lirafe,

vielen Dank für Deine Antwort. Im Hausgeld sind alle Nebenkosten drin, wie Heizung, Wasser, Gebäudeversicherung, Fahrstuhl etc.Außerdem muss ich alle 3 Monate Grundabgaben in Höhe von 48,67 bezahlen. Die Wohnung hat 57 m². Ich kriege deshalb so wenig, weil mir das Arbeitslosengeld abgezogen wird, gilt als Einnahme.

Grüße Charli
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  #4  
Alt 01.01.2010, 12:53
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Beiträge: 2.281
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Ist demnach die Eigentumswohnung bar bezahlt und du hast an Wohnkosten nur das Wohngeld, also das, was du Hausgeld nennst? Dann wird die Berechnung wohl richtig sein; der Regelsatz liegt bei 359 Euro zzgl. KdU (Kosten der Unterkunft). Das ist natürlich wenig, das betrifft leider alle H IV bzw. ALG II-Empfänger.
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