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#1
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Hallo an alle,
habe einen Brief vom Grusi Amt erhalten. Darin steht nachdem ich meinen ALG Bescheid zugesandt hatte folgendes: Nach Prüfung Ihrer Einkommensverh.. wird die Tilgung des Ihnen gewährten Darlehens unter Vorbehalt eines Widerrufs ausgesetzt. Frage: Was bedeutet das genau? Weiter steht: Sie haben die Verpflichtung, Vernderungen Ihrer Wirtschaftlichen Verhältnisse sofort und unaufgefordert mitzuteilen. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihnen die Grundsicherung und Sozialdienststelle Sie auffordern, Ihre Wirtschaftl. Verhältnisse nachzuweisen.. Frage: Das spielchen geht also weiter jedesmal muss ich denen meinen ALG Antrag vorzeigen.... Die Ihnen eingeräumte Stundung(!) wird Widerrufen, wenn Sie der Aufforderung zur Vorlage Ihrer Wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nachkommen, oder sich bestätigt, daß Sie aufgrund Ihrer Einkommensverhältnissen das Darlehen ganz oder in Raten zurückzahlen können.. Mit freundlichem Gr.... Frage: Muss ich dem Grui Amt noch was schreiben? Also irgendwie verstehe ich den Inhalt nicht ist ja doch alles beim alten geblieben ....Mein Anschreiben hatte nichts bewirkt... Bin dankbar für weitere Hilfe...Gruß M |
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#2
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Hallo,
du scheinst ein Darlehen beim Amt zu haben. Du musst das aber derzeit nicht zurück zahlen (es wurde dir gestundet), weil du ALG II beziehst. Sollten sich dein Verhältnisse (also dein Einkommen) ändern, musst du denen Bescheid geben und ggf. das Darlehen wieder abzahlen. Was wolltest du mit deinem Anschreiben denn erreichen? Grüße, Joachim |
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