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#1
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hallo hiermit benötige ich dringend antworten..bitte um hilfe !!!!!!
Ich bin 29 jahre alt und vor 4 monaten aus hamburg nach hessen umgezogen und beziehe seitdem hartz V. da ich damals bei meinem antrag auf alg II angegeben habe das ich zum 1.8.2008 ne stelle als piercer in einem tattoo studio annehmen werde haben sie mich zum 1.8. aus den leistungen gestrichen. nun mein problem. ich kann diese stelle erst zum 1.10.08 annehmen da mir dann das studio erst eine anstellung zugesichert hat. das nächste problem ist das ich vorerst nur ca. 420,- verdienen werde weil ich mir als piercer einen kundenstamm erarbeiten muss was wohl ne weile dauern wird in diesem geschäft. das reicht ja nie und nimmer um meinen lebensunterhalt zu finanzieren geschweige denn mich sozial zu versichern. welche leistungen kann man dann beim amt beantragen um aus der lästigen alg II nummer rauszukommen und leistungen für den lebensunterhalt zu beantragen. bin echt verzweifelt.. und was wären die die arbeitgeberanteile bei den sozialversicherungen??? hab in hh schon versucht eine existenzgründung zu beantragen als ich in hh als piercer tätig war aber dies wurde in einer berechnung abgeschmettert aufgrund des zu niedrigen einkommens als piercer.. bitte helft mir mit antworten bevor ich noch verzweifle...danke danke danke.... ![]() |
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#2
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naja einfach dem amt bescheid geben, dass es nix wird so früh mit dem job, dann gibt es leistungen bis zum oktober.
und wenn du nur 420 verdienst, wird es wohl noch was drauf geben, bis das einkommen mal höher wird zuschüsse könnten vielleicht jetzt zu gewähren sein, wenn der arbeitgeber eine festanstellung und anwachsenden LoOhn in Aussicht stellt, einfach mal beantragen |
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