Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Sozialleistungen > Sozialhilfe

- Anzeige -

Bundesland wechsel, Anspruch auf Sozialhilfe?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.04.2007, 19:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2007
Beiträge: 1
Standard Bundesland wechsel, Anspruch auf Sozialhilfe?

Hallo,

ich würde gerne Ende dieses Jahres aus NRW zu meiner Freundin nach Hessen ziehen. Momentan beziehe ich Sozialhilfe aufgrund von Krankheit (langzeitkranker).

Ich habe momentan einen 1 Eurojob und würde jetzt mich mal gerne darüber informieren, was ich den für Ansprüche, bzw. für Unterstützung erhalten könnte - würde, für den Fall, das ich mit meiner Freundin in Kassel mir eine Wohnung suche und mich dort, sofern die Krankheit es erlaubt, in einer gemeinsammen Wohnung niederlasse.

Immerhin kann ich es nicht verlangen, das meine Freundin, die WHG. und mein Leben finanziert. Das Einkommen meiner Freundin beträgt ca. 1700 Netto. Mit dem wechsel des Bundelandes würde ich wohl mit 0,00 Euro darstehen.

Danke und Gruß
Marc
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.05.2007, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 1
Standard

1?-Job ist top!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.05.2007, 11:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Zitat:
Zitat von Der_Arbeitslose Beitrag anzeigen
1?-Job ist top!

??????

@ mapa,

als erster Ansprechpartner für deinen Umzug ist das momentan zuständige Amt. Du musst dir dort eine Genehmigung für den Umzug dort holen

Vor einem Umzug solltest du dich auch beim Sozialamt am neuen Wohnort über die angemessenen Mietkosten informieren und eine Zusicherung bezüglich Übernahme der Miete vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages einholen.

Wenn du mit deiner Freundin zusammenziehen möchtest werdet ihr als eine BG gehandhabt, heißt ihr Einkommen wird mit in die Berechnung mit einfließen.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 08.06.2007, 07:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 2
Standard

Also bei 1700? NETTO einkommen Deiner Freundin steht du dann bestimmt mit 0? da,weil das Einkommen voll angerechnet wird.Wir ziehen auch in ein anderes Bundesland haben es genehmigt bekommen,daher ich mich da vorgestellt habe und mir das alles schriftlich geben lassen habe,das ich mich bemühe da eine Arbeit zu finden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.06.2007, 16:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 4
Lächeln

[QUOTE=mapa;7505]Hallo,

ich würde gerne Ende dieses Jahres aus NRW zu meiner Freundin nach Hessen ziehen. Momentan beziehe ich Sozialhilfe aufgrund von Krankheit (langzeitkranker).

Ich habe momentan einen 1 Eurojob und würde jetzt mich mal gerne darüber informieren, was ich den für Ansprüche, bzw. für Unterstützung erhalten könnte - würde, für den Fall, das ich mit meiner Freundin in Kassel mir eine Wohnung suche und mich dort, sofern die Krankheit es erlaubt, in einer gemeinsammen Wohnung niederlasse.

Immerhin kann ich es nicht verlangen, das meine Freundin, die WHG. und mein Leben finanziert. Das Einkommen meiner Freundin beträgt ca. 1700 Netto. Mit dem wechsel des Bundelandes würde ich wohl mit 0,00 Euro darstehen.

Danke und Gruß
Marc


Hallo Mark,

Geändert von sommernacht (20.06.2007 um 16:36 Uhr) Grund: Hallo Mark!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.06.2007, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.06.2007
Beiträge: 4
Standard

[QUOTE=sommernacht;7844]
Zitat:
Zitat von mapa Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde gerne Ende dieses Jahres aus NRW zu meiner Freundin nach Hessen ziehen. Momentan beziehe ich Sozialhilfe aufgrund von Krankheit (langzeitkranker).

Ich habe momentan einen 1 Eurojob und würde jetzt mich mal gerne darüber informieren, was ich den für Ansprüche, bzw. für Unterstützung erhalten könnte - würde, für den Fall, das ich mit meiner Freundin in Kassel mir eine Wohnung suche und mich dort, sofern die Krankheit es erlaubt, in einer gemeinsammen Wohnung niederlasse.

Immerhin kann ich es nicht verlangen, das meine Freundin, die WHG. und mein Leben finanziert. Das Einkommen meiner Freundin beträgt ca. 1700 Netto. Mit dem wechsel des Bundelandes würde ich wohl mit 0,00 Euro darstehen.

Danke und Gruß
Marc


Hallo Mark,
hi wenn Du was über hartz 4 was wissen möchtest,dann brauchst du nur mich zu fragen,denn ich habe leider seid längerem mit dem zu tun....und ich kann dir nur sagen,ich bin immer wieder überrascht.Jeder hat seine Gesetze ein zu halten von uns bürgern,und sollte das nicht der fall sein ,müssen wir mit speeren oder sonstiges mit rechnen.
zu deiner Ausage kann ich dir sagen,dass deine freundin einen zu hohen einkommenssatz für das hartz 4 amt hat,du würde also keine ansprüche bekommen. der min einkommensbedarf 2 leute darf bis zu 1000 euro im monat sein,der rest ist übereinkommen und wird hoch angerechnet.....mein tip wäre........zu überlegen getrennte wohnungen, oder keinen unterhalt. 2 wirst du eine notwenigkeitsbescheinigung brauchen,ob der umzug notwenig ist,oder ob du den umzug anförderst. wenn du aus freien stücken umziehen möchtest und das in einer anderen stadt musst du wenn es nicht notwendig ist alle kosten selber übertragen!!!
Solltest du weitere fragen haben ,dann mail mich an..........:-)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.07.2007, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
da Deine Freundin Dich garantiert finanzieren muss, steht also einem Umzug nichts im wege.
Warum auch, Du bekommst sowieso nichts mehr vom Amt.
Aber trotzdem kleiner Tip.
Man kann sich ja nach einigen Monaten wieder trennen, dann bist Du gezwungen Dir eine eigene Wohnung zu suchen und hast auch Anspruch auf Leistungen.
Was meinst Du wie viele Pärchen zwei Wohnungen haben und nur in einer leben?
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohnungswechsel in ein anderes Bundesland!? Nine Wohnung und Miete 14 20.05.2010 17:44
Zweitstudium in anderem Bundesland Sven. Anspruch und Leistungen 1 29.10.2007 00:49
Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Wert Sozialhilfe 1 17.07.2007 17:12
Umzug in ein anderes Bundesland Urknall Wohnung und Miete 0 31.12.2006 21:47
Wechsel Sozialhilfe zu ALG II/Wohnortwechsel. Marzel3 Wohnung und Miete 0 17.11.2006 12:27