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Haben Selbstständige Anspruch auf Sozialhilfe?

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  #1  
Alt 25.10.2008, 11:21
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Registriert seit: 25.10.2008
Beiträge: 4
Standard Haben Selbstständige Anspruch auf Sozialhilfe?

Ich stehe zur Zeit vor einer folgenschweren Entscheidung. Darum möchte ich mich um gewisse Dinge (wie zum Beispiel die soziale Sicherheit) kümmern, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Aktuell bin ich in einer Firma als Vollzeitkraft angestellt und betreibe parallel dazu nebenbei ein eigenes Gewerbe, dessen Gewinn jedoch noch nichtmal für die monatliche Wohnungsmiete reicht.

Mein jetziger Chef wird in ca. 1 Jahr den Betrieb altersbedingt schließen. So wie die Sache zur Zeit aussieht, ist es allerdings fraglich, ob er so lange überhaupt noch durchhält, denn seit Monaten gibt's kaum noch Aufträge und die Zukunft sieht auch nicht gerade rosig aus.

Wenn ich arbeitslos werde (also spätestens in einem Jahr, wenn der Betrieb geschlossen wird), würde ich mich gerne selbstständig machen, da ich fest daran glaube, dass ich langfristig von meinem aktuellen "Nebenerwerbs-Gewerbe" leben könnte, wenn ich nicht nur Abends mal 'ne Stunde Zeit dafür habe, wie dies bei einer gleichzeitigen Festanstellung der Fall ist.

Und jetzt meine Frage: Was passiert, wenn die monatlichen Gewinne aus der Selbstständigkeit nicht ausreichen und ich (bis auf die zugelassenen Freibeträge) auch kein privates Vermögen, Häuser, Lebensversicherungen, usw. mehr besitze?

Hat ein Selbstständiger Anspruch auf Sozialleistungen, wenn der erwirtschaftete Gewinn unterhalb der Armutsgrenze liegt und auch kein verwertbares Privatvermögen mehr vorhanden ist?

Oder werden motivierte Unternehmer fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel und wäre es gescheiter, wenn ich mich arbeitssuchend melde?

Wer kann mir hierauf antworten geben, weiterführende Links nennen, oder ähnliches?
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  #2  
Alt 05.01.2009, 11:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Du kannst aufstockendes HArtz IV beantragen und bist über die ARGE dann sogar krankenversichert. Normalerweise wirst du dann ein Seminar zur Existenzgründung besuchen müssen (ging bei mir 6 Wochen) und kannst danach sogar noch einen Existenzgründerzuschuss beantragen. Im Regelfall bekommst du bei einer positiven Prognose ca. zwei Jahre, bis du mehr oder weniger auf eigenen Füßen stehen musst, bevor sie dich wieder zwingen können, deine Selbstständigkeit aufzugeben und einen normalen Job anzunehmen.

Wenn du diesen Schritt in Erwägung ziehst, würde ich frühzeitig bei der ARGE vorsprechen (oder in deinem Fall wahrscheinlich das Arbeitsamt, wenn du Anspruch auf ALG I hättest) und deine Absichten und Situation darlegen.

Liebe Grüße,
Jana
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