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Hartz4 und ausbildung

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  #1  
Alt 10.06.2011, 21:51
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Beiträge: 2
Standard Hartz4 und ausbildung

hallo,

ich bin allein erziehende mutter und bekomme für mein sohn und mich den regelsatz vom jobcenter.

mein sohn beginnt in diesem sommer eine ausbildung.

meine frage dazu:
wird sein ausbildungsgehalt als einkommen angerechnet und somit vom regelsatz den ich beziehe abgezogen?
kann ich für meinen sohn einen antrag stellen wegen einer jahreskarte für öffentliche verkehrmittel? die berufsschule in ist einem anderen stadtteil.
diese kann ich auf keinen fall selber trager.
muß mein sohn mit gebinn der ausbildung praxisgebühr zahlen wenn er mal zu doc muß?

quälende fragen,wer kann mir auf das alles antwort geben?
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  #2  
Alt 10.06.2011, 22:58
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Das Ausbildungsgehalt wird auf SEINEN Regelsatz angerechnet, er bekommt doch wahrscheinlich auch ALG 2, oder?

Fahrkosten können einkommensmindernd geltend gemacht werden, soweit sie die 100 Euro Grundfreibetrag übersteigen. Entsprechend weniger Lohn wird angerechnet. Vereinfachtes Beispiel: Er hat 400 Euro Azubilohn und 120 Euro Fahrkosten. Dann würden nur 280 Euro berücksichtigt werden. Und darauf gibt es dann nochmal einen Freibetrag (20% vom Bruttolohn zwischen 100 Euro und dem tatsächlichen Bruttolohn).

Keine Ahnung. Praxisgebühr muss doch jeder bezahlen, der in der GKV ist und 18 Jahre alt?!

Turtle
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  #3  
Alt 11.06.2011, 13:42
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Beiträge: 4.501
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Wenn sein Ausbildungsgehalt sehr hoch ist könnte er mit dir eine HG bilden und müßte sich aber an den Mietkosten beteiligen und sich auch selbst unterhalten.Er hätte dann die Möglichkeit soweit er aus der Bg rausfällt Wohngeld zu beantragen.Die Praxisgebühr muß er zahlen aber es gibt ja die Möglichkeit die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen wenn ihr die Zahlungsgrenze erreicht habt.
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  #4  
Alt 11.06.2011, 14:04
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Registriert seit: 10.06.2011
Beiträge: 2
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erstmal danke für die antworten.


ich bin davon ausgegangen das auszubildene unter 18 jahre von jeglicher praxisgebühr befreit sind.

und wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, wird das ausbildungsgehalt meines sohnes angerechnet.
ne hausgemeinschaft bilden hört sich gut an,aber wird das jobcenter das akzeptieren?
finanziell gesehen sind wir trotzdem sch*** dran.

die jahreskarte würde mich monatlich 56 euro kosten, befürchte aber das mein sohn das selber zahlen muß.
werde einen antrag stellen.gibt nur 2 möglichkeiten,entweder es wird übernommen oder nicht.


mal eine andere frage: weiß jemand warum das jugendamt eine kopie des ausbildungsvertrages möchte?
ich hoffe nicht,das der kindesvater davon profitiere wird. er hat just vor kurzem seinem job verlore.(mal wieder)
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  #5  
Alt 12.06.2011, 15:03
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Beiträge: 4.501
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Unter 18 muß das Kind noch keine Gebühren bezahlen erst mit Volljährigkeit.Wie hoch ist denn das Ausbildungsgehalt?Das Jugendamt wird diesen Vertrag haben wollen um zu sehen wieviel dein Sohn verdienen wird denn daran errechnet sich ja auch der Unterhaltsbetrag.
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