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#1
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Angenommen, für einen bisherigen ALG II - Bezieher ist absehbar, dass er in absehbarer Zeit ins SGB XII abrutscht. Wieviel von seinem Sparguthaben könnte er/sie noch schnell abheben und ausgeben, ohne dass dies als Herbeifüren von Bedürftigkeit ausgelegt würde? Gibts dazu irgendwelche Vorschriften? Bevor man sein Vermögen zum Lebensunterhalt verwerten muss, wäre doch eine neue Waschmaschine - Computer - Plasma-TV die bessere Lösung....
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#2
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der freibetrag ist dann ja 2600 € und es wird in der regel 10 rückwirkend geprüft. ich denke mal, dass es ermessenssache des zuständigen sachbearbeiters ist, was nun das verschleudern, verschleiern oder verschenken von geld anbelangt! vorschriften gibt es da nicht.
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#3
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Wenn du dir von deinem Geld noch neue Geräte anschaffst ist das ja kein verschleudern oder verschleiern.
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#4
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Oder 1600.-, wenn man mit 58 in die Altersrente gezwungen wird (wg. Arbeitslosigkeit). Nicht eben üppig nach einem Leben voll Arbeit...
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#5
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Zitat:
Ich glaube das es das nicht mehr gibt "In Altersrente wegen Arbeitslosigkeit"Ich versuche mich mal schlau zu machen oder jemand im Forum weiß vielleicht etwas näheres.Ich bin jetzt 59 Jahre und würde lieber heute wie morgen in die Rente verschwinden. Denn einen Job mit anständiger Bezahlung werde ich eh nicht mehr kriegen. Und durch ALG II steigt die Rente auch nicht. Aber die Rentenabschläge dürften nicht sein. Gruß mani Geändert von mani (11.09.2011 um 15:53 Uhr) |
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#6
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Zitat:
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