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Herbeiführung von Bedürftigkeit?

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  #1  
Alt 07.09.2011, 17:26
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Standard Herbeiführung von Bedürftigkeit?

Angenommen, für einen bisherigen ALG II - Bezieher ist absehbar, dass er in absehbarer Zeit ins SGB XII abrutscht. Wieviel von seinem Sparguthaben könnte er/sie noch schnell abheben und ausgeben, ohne dass dies als Herbeifüren von Bedürftigkeit ausgelegt würde? Gibts dazu irgendwelche Vorschriften? Bevor man sein Vermögen zum Lebensunterhalt verwerten muss, wäre doch eine neue Waschmaschine - Computer - Plasma-TV die bessere Lösung....
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  #2  
Alt 07.09.2011, 18:30
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der freibetrag ist dann ja 2600 € und es wird in der regel 10 rückwirkend geprüft. ich denke mal, dass es ermessenssache des zuständigen sachbearbeiters ist, was nun das verschleudern, verschleiern oder verschenken von geld anbelangt! vorschriften gibt es da nicht.
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  #3  
Alt 08.09.2011, 10:00
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Wenn du dir von deinem Geld noch neue Geräte anschaffst ist das ja kein verschleudern oder verschleiern.
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  #4  
Alt 10.09.2011, 09:14
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
der freibetrag ist dann ja 2600 €
Oder 1600.-, wenn man mit 58 in die Altersrente gezwungen wird (wg. Arbeitslosigkeit). Nicht eben üppig nach einem Leben voll Arbeit...
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  #5  
Alt 11.09.2011, 15:39
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Beiträge: 89
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Zitat:
Zitat von MM003 Beitrag anzeigen
Oder 1600.-, wenn man mit 58 in die Altersrente gezwungen wird (wg. Arbeitslosigkeit). Nicht eben üppig nach einem Leben voll Arbeit...
Ich glaube das es das nicht mehr gibt "In Altersrente wegen Arbeitslosigkeit"Ich versuche mich mal schlau zu machen oder jemand im Forum weiß vielleicht etwas näheres.
Ich bin jetzt 59 Jahre und würde lieber heute wie morgen in die Rente verschwinden. Denn einen Job mit anständiger Bezahlung werde ich eh nicht mehr kriegen. Und durch ALG II steigt die Rente auch nicht. Aber die Rentenabschläge dürften nicht sein.
Gruß
mani

Geändert von mani (11.09.2011 um 15:53 Uhr)
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  #6  
Alt 16.09.2011, 08:46
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Zitat:
Zitat von MM003 Beitrag anzeigen
Angenommen, für einen bisherigen ALG II - Bezieher ist absehbar, dass er in absehbarer Zeit ins SGB XII abrutscht. Wieviel von seinem Sparguthaben könnte er/sie noch schnell abheben und ausgeben, ohne dass dies als Herbeifüren von Bedürftigkeit ausgelegt würde? Gibts dazu irgendwelche Vorschriften? Bevor man sein Vermögen zum Lebensunterhalt verwerten muss, wäre doch eine neue Waschmaschine - Computer - Plasma-TV die bessere Lösung....
So einfach ist das nicht. Man würde die Kontobewegegungen der letzten Monate prüfen. Grundsätzlich ist mit übersteigendem Vermögen wirtschaftlich und sparsam umzugehen, in der Regel bedeutet das den ungefähren Wert, den man dort als monatlichen Bedarf errechnet. Wenn also dein mtl. Bedarf mit sagen wir mal 700 Euro errechnet wird, du aber in den 2-3 Monaten davor monatlich 2000 Euro ausgegeben hast, dann wird das unter Umständen nicht so einfach werden.
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