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Hilfe! Worauf habe ich Anspruch???

 
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  #1  
Alt 17.07.2008, 15:44
Saida2008 Saida2008 ist offline
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Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Hilfe! Worauf habe ich Anspruch???

Hallo! Ich bin neu hier und habe keine Ahnung, was die Sozialgesetzte betrifft. Darum gleich mal eine blöde Frage: Wo ist der Unterscheid zwischen Sozialhilfe und Hartz IV?

Mein Fall: Ich bin 26 Jahre alt, verheiratet, mein Mann ist noch bis Oktober Student. Ich habe soeben mein Studium beendet und bin jetzt auf Arbeitssuche. Um unserer Finanziellen Lage in dieser Übergangsphase ein wenig Erleicheterung zu verschaffen, war ich heute beim Amt um Wohngeld zu beantragen. Dort hat man mir gesagt, dass ich erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen einen Rechtanspruch habe. Wir erreichen dieses Einkommen gerade so durch eine Studienbeihilfe meines Mannes von 400 Euro und Dank meiner sehr lieben Eltern, die uns mit 600 Euro monatlich unterstützen. Eigentlich wollte ich ja das Wohngeld beantragen um meine Eltern finanziell weniger zu belasten. Jetzt bräuchte ich aber eine Bescheinigung von ihnen, dass sie mir die 600 Euro bezahlen. Ok, daran müssen wir uns ja theoretisch nicht halten. Aber mit weniger als 1000 Euro im Monat kommen wir einfach nicht aus! Mein Mann steckt Mitten in seiner praktischen Diplomarbeit und kann nicht wie sonst immer neben dem Studium Jobben.
Also was hab ich für Alternativen? Die Frau beim Amt für das Wohgeld hat mich gleich zu Hartz IV schicken wollen. Aber eigentlich möchte ich das nicht wirklich. Ich meine Diplom in der Tasche und dann Hartz IV was ist das? Darum auch meine Frage wegen dem Unterschied zwischen Hartz IV und Sozialhilfe.
Was tue ich also in einer solchen Übergangslage?

Noch kleine Info: Mein Mann ist keine Deutscher und auch kein EU-Bürger (nur falls das eine Rolle spielt).

Vielen vielen Dank für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 17.07.2008, 20:42
advokat advokat ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 485
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Hartz IV ist der Sammelbegriff für die Reformen im Sozialleistungsbereich
Sozialhilfe erhölt nach dem SGB XII der nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält Lietsungen nach dem SGB II. Also Du. Nach aktueller Rechtsprechung wird Dein Partner keinen ANspruch haben. ABer dafür wird sein EInkommen, soweit ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet angerechnet. Auch die Zuwendungen Deiner Eltern sind Einkommen.
Sollte sie diese Zahlung einstellen, solltest du beim Jobcenter vorsprechen udn ALG II Leistungen beantragen
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  #3  
Alt 18.07.2008, 09:12
katrinmo katrinmo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2008
Beiträge: 20
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Advokat hat recht, außerdem ist, HartzIV zu beantragen, keine Schande. Es ist eine Schande, es aus falschem Stolz nicht zu tun. Da du ja arbeitsfähig bist, fällt für dich Sozialhilfe sowieso flach, also bleibt nur HartzIV. Tu das, und zwar schnell.
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  #4  
Alt 18.07.2008, 11:15
Saida2008 Saida2008 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.07.2008
Beiträge: 2
Standard

Danke für eure Hilfe! Eure Infos haben mir geholfen. Habe heute Erfahren, dass mein Antrag auf Wohngeld nicht den Aufenthalt meines Mannes riskiert. Werde dieses also tun und erst mal nicht auf weitere Sozialleistungen zurückgreifen. Aber es ist gut zu wissen welche Mittel und Wege es noch gibt.
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