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#1
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Hallo,
ich beziehe im moment noch ALG II, würde aber sehr gerne mit meinem Freund zusammenziehen, da wir im Juli auch ein gemeinsames Kind erwarten und es sich bei seiner Schichtarbeit leichter regeln ließe das er auch täglich etwas von seinem Kind hätte. Nun war ich heute bei der Arge, wo mir gesagt wurde das ich bei seinem Verdienst (zw.1600 u. 1800€ netto) keine Ansprüche mehr auf Geld hätte. Ich verstehe ja das er angerechnet wird und mir war auch schon fast klar das ich meinen Anspruch auf Leistungen verliere aber: wir sind erst seit knapp 7 Monaten zusammen (also solange wie ich schwanger bin), zusammenziehen (auch wenn wir ein Paar sind) wollen wir vorallem wegen dem Kind und es ist schon schlimm genug für mich das er mich "aushalten" müsste (finanziell^^) schlimmer ist aber das ich auch meinen Anspruch auf die gesetzliche KV verliere. Kann ich wenigstens diesen Anspruch durch irgendein Amt sichern? Wir haben jetzt nicht noch zusätzlich das Geld dafür..irgendeine Unterstützung muss mir doch zustehen. Mir wurde gesagt da wäre das Sozialamt die letzte Möglichkeit...stimmt das? Wenn das nicht klappt hab ich dann wenigstens eine Möglichkeit mein Kind zu versichern (ein neugeborenes kann ich ja schlecht ohne Versicherung lassen). Thx im Voraus |
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#2
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dein freund kann dochmal bei seiner KV anfragen wegen familienversicherung
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#3
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Das Kind kann der Vater versichern aber du müßtest dich selbst versichern denn eine Familienversicherung geht nur wenn man verheiratet ist.
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