Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Sozialleistungen > Sozialhilfe

- Anzeige -

Keinerlei Ansprüche mehr?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.05.2009, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.05.2009
Beiträge: 1
Standard Keinerlei Ansprüche mehr?

Hallo,

ich beziehe im moment noch ALG II, würde aber sehr gerne mit meinem Freund zusammenziehen, da wir im Juli auch ein gemeinsames Kind erwarten und es sich bei seiner Schichtarbeit leichter regeln ließe das er auch täglich etwas von seinem Kind hätte.

Nun war ich heute bei der Arge, wo mir gesagt wurde das ich bei seinem Verdienst (zw.1600 u. 1800€ netto) keine Ansprüche mehr auf Geld hätte. Ich verstehe ja das er angerechnet wird und mir war auch schon fast klar das ich meinen Anspruch auf Leistungen verliere aber:

wir sind erst seit knapp 7 Monaten zusammen (also solange wie ich schwanger bin), zusammenziehen (auch wenn wir ein Paar sind) wollen wir vorallem wegen dem Kind und es ist schon schlimm genug für mich das er mich "aushalten" müsste (finanziell^^) schlimmer ist aber das ich auch meinen Anspruch auf die gesetzliche KV verliere.

Kann ich wenigstens diesen Anspruch durch irgendein Amt sichern? Wir haben jetzt nicht noch zusätzlich das Geld dafür..irgendeine Unterstützung muss mir doch zustehen. Mir wurde gesagt da wäre das Sozialamt die letzte Möglichkeit...stimmt das? Wenn das nicht klappt hab ich dann wenigstens eine Möglichkeit mein Kind zu versichern (ein neugeborenes kann ich ja schlecht ohne Versicherung lassen).

Thx im Voraus
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 22.05.2009, 17:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2007
Beiträge: 389
SvenSZ eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

dein freund kann dochmal bei seiner KV anfragen wegen familienversicherung
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.05.2009, 17:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Das Kind kann der Vater versichern aber du müßtest dich selbst versichern denn eine Familienversicherung geht nur wenn man verheiratet ist.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
keinerlei Anspruch auf Unterstürzung? hauntedwolf Anspruch und Leistungen 6 19.07.2008 23:50
Wegen Minijob keine Ansprüche mehr? Licht Einkommensanrechnung 2 03.04.2008 11:03
Ansprüche während der Ausbildung? michi23 Anspruch und Leistungen 3 14.01.2008 12:13
Welche Ansprüche habe ich Pellegrino Anspruch und Leistungen 2 18.08.2007 12:44
Ansprüche für Ausländer BeWe Anspruch und Leistungen 0 13.08.2007 11:09