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Zahlungspflicht der Eltern

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  #1  
Alt 07.09.2011, 07:23
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 3
Standard Zahlungspflicht der Eltern

Hallo, mein Sohn ist inzwischen 25 Jahre alt. Bei ihm wurde nach dem nicht bestandenen Abitur (19) eine Asperger Behinderung (leichter Autismus) festgestellt. Er bekam eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt. Er befindet sich seit 3 Jahren in Therapie, hat aber bisher noch keine Ausbildung begonnen. Er war bisher über die Beihilfe meiner Ex-Frau krankenversichert, aber die haben ihn mit seinem 25 Geburtstag sozusagen rausgeschmissen. Ein Test beim psychologischen Dienst der Stadt hat ergeben, dass er für den normalen Arbeitsmarkt nicht geeignet ist. Er bekommt immer noch Unterhalt von mir und meiner Ex. Er ist zur Zeit privat krankenversichert. Seit 4 Jahren wohnt er mit meinem jüngeren Sohn in einer eigenen Wohnung. Letzterer macht derzeit eine Ausbildung. Die Frage nun: Was können wir tun, damit mein Ältester gesetzlich krankenversichert wird? Besteht Anspruch auf Grundsicherung/Rente? Inwieweit muss damit gerechnet werden, dass wir Eltern in Anspruch genommen werden?
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  #2  
Alt 08.09.2011, 09:11
Marmota
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Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Franklin1157 Beitrag anzeigen
mein Sohn ist inzwischen 25 Jahre alt. Bei ihm wurde nach dem nicht bestandenen Abitur (19) eine Asperger Behinderung (leichter Autismus) festgestellt. Er bekam eine 50%ige Schwerbehinderung anerkannt. Ein Test beim psychologischen Dienst der Stadt hat ergeben, dass er für den normalen Arbeitsmarkt nicht geeignet ist.
Habt ihr dies der Familienkasse mitgeteilt, damit das Kindergeld weitergezahlt wird?

Zitat:
Zitat von Franklin1157 Beitrag anzeigen
Was können wir tun, damit mein Ältester gesetzlich krankenversichert wird? Besteht Anspruch auf Grundsicherung/Rente? Inwieweit muss damit gerechnet werden, dass wir Eltern in Anspruch genommen werden?
Anspruch auf Rente wird nicht bestehen, da er vermutlich noch nicht 5 Jahre Beiträge eingezahlt hat.
Zur Grundsicherung und Inanspruchnahme der Eltern siehe Merkblatt zur Grundsicherung
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  #3  
Alt 14.09.2011, 08:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2010
Beiträge: 3
Standard

Herzlichen Dank!
Das Merkblatt hat meine dringensten Fragen zunächst mal beantwortet.

LG
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